Hamburg. Eigentümer müssen nachweisen, dass Abwasserrohre dicht sind – fast zwei Drittel ihrer eigenen Gebäude hat die Stadt nicht überprüft.

Das Abwasser steht in schlechtem Geruch. Aufgrund seiner giftigen Inhaltsstoffe soll es nach Möglichkeit auch nicht versickern. Deshalb sollen Häuser mit löchrigen Rohren zur Kanalisation nach dem Willen des rot-grünen Senats der Vergangenheit angehören.

Um dies zu gewährleisten, hat er im Hamburger Klimaplan und seinem Abwassergesetz den Grundeigentümern auferlegt, die Dichtigkeit ihrer Abwasserrohre auf Verlangen nachzuweisen und gegebenenfalls herzustellen. Dabei hat der Senat möglicherweise übersehen, dass er selbst rund 1000 Immobilien besitzt und also auch vor der eigenen Haustür kehren musste.

Abwasser: Übergangsfrist für Überprüfung lief Ende 2020 aus

Das ist nur bedingt gelungen. Obwohl die 2014 schon verlängerte Übergangsfrist für die kraft Gesetz verlangte Dichtheitsprüfung Ende 2020 ausgelaufen ist, hat der Senat für 50 Prozent der stadteigenen Immobilien den fälligen Nachweis noch nicht beigebracht.

Für weitere knapp zehn Prozent seiner Immobilien konnte der Senat keine Angaben machen, weil der dafür nötige Überblick fehlt. Das antwortete der Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Sandro Kappe.

Dichtheitsnachweis: CDU fordert Aussetzen der Verpflichtung

„Es ist unbegreiflich, dass der Senat Gesetze macht, die er dann selbst nicht einhält“, sagte Kappe. Darüber hinaus habe der Senat unverständlicherweise eine von der CDU geforderte Verlängerung der Übergangsfristen abgelehnt – mit dem Hinweis, seit Einführung der Vorschrift 1997 fortlaufend über die Notwendigkeit der Erstellung von Dichtheitsnachweisen informiert zu haben.

Kappe: „Offenbar haben diese Informationen den Immobiliensenator Andreas Dressel nicht erreicht. Anders dürfte nur schwer erklärlich sein, warum er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.“

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Kappe forderte den Senat auf, die Verpflichtung für das Erbringen von Dichtheitsnachweisen so lange auszusetzen, bis er seine eigenen Immobilien durch die Prüfung gebracht hat. „Die Stadt muss mit gutem Beispiel voran gehen.“ Der Senat erklärte dazu bündig, eine Verlängerung der Frist werde „nicht erwogen“.

Fehlender Nachweis führt nicht automatisch zu Bußgeld

Bislang gehen die Behörden praktisch nicht gegen Grundbesitzer vor, die mit dem Dichtheitsnachweis in Verzug sind. Säumige würden „nicht automatisch“ mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren überzogen, schreibt der Senat in einem Onlinehinweis.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Bei großzügiger Auslegung der amtlichen Erläuterungen im Netz kann sogar mit einer Art Generalamnestie rechnen, wer irgendwas mit Corona als Entschuldigung anführt.