Hamburg. Besonders strenge Regeln gelten in den “roten Gebieten“. Deren Fläche umfasst 78 Hektar. Zum Düngen bleibt nur noch eine Stunde.

Zum Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nitratwerten passt die Umweltbehörde die Düngeverordnung an. In ausgewiesenen Gebieten gelten spezielle Anforderungen. Damit werden insbesondere die Höchstmengen an Dünger und die Zeiten der Düngung festgelegt. 

Zusätzlich zu den verschärften Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung auf Bundesebene aus dem April 2020 müssen die Länder mindestens zwei weitere Maßnahmen auswählen und für das Landesgebiet vorschreiben. Hamburg hat sich dafür entschieden, dass in den sogenannten roten Gebieten oder in anderen besonders mit Nitrat belasteten Gebieten Wirtschaftsdünger nur genutzt werden darf, wenn vor dem Aufbringen die Inhaltsstoffe ermittelt worden sind.

Landwirtschaft: Hamburg ändert die Düngeverordnung

Zudem haben die Landwirte nur noch eine Stunde anstatt vier Stunden Zeit, um die Düngemittel auf unbestelltes Ackerland aufzubringen. Damit soll nicht nur die Geruchsbelästigung reduziert werden: Der Dünger werde mit seinen Nährstoffen aufgrund der geringeren Menge schneller vom Boden aufgenommen. Es werde weniger Dünger ausgeschwemmt, auch dadurch werde die Grundwasserbelastung gesenkt.  

„Die bedarfsgerechte Düngung in der Landwirtschaft ist entscheidend für den Grundwasserschutz", sagte Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Agrarwirtschaft. In Hamburg seien 78 Hektar rot ausgewiesen. Kerstan: "Das ist weniger als ein Prozent der von Hamburger Landwirten bewirtschafteten Fläche." Gleichzeitig, so betont der Senator, hätten die Landwirte durch die Änderung der Hamburgischen Düngeverordnung und der damit verbundenen Ausweisung der roten Gebiete rechtzeitig zum anstehenden Beginn der Düngungsphase Planungssicherheit.

Bezirk Bergedorf von neuer Ausweisung roter Gebiete nicht betroffen

Bauernpräsident Martin Lüdeke spricht von einem
Bauernpräsident Martin Lüdeke spricht von einem "professionellen Düngungsmanagement der hiesigen Landwirte". © BGZ | BGZ

Die roten Gebiete wurden teilweise neu ausgewisen: Sie befinden sich in den Gemarkungen Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt sowie Bramfeld (dort nur ein Flurstück). Der Bezirk Bergedorf sei nicht betroffen. Durch die Anpassung an "bundeseinheitliche und wissenschaftlich bestimmte Kriterien" (Kerstan) sei die Zahl der roten Flächen drastisch reduziert worden. Zuvor waren rund 50 Prozent aller Landwirtschaftsflächen in Hamburg rot markiert. Die Novellierung bedeute aber keine Lockerung der Auflagen, betonte Björn Marzahn, Sprecher der Umweltbehörde. Vielmehr sei die Verordnung strenger als zuvor. Die Flächen, die ehemals rot markiert waren, müssten den neuen Anforderungen trotzdem gerecht werden.

Für die aktuellen roten Flächen würden noch strengere Anforderungen gelten. Auf diesen Flächen sei das Grundwasser besonders gefährdet, etwa weil der Wasserspiegel dort sehr niedrig sei, und/oder aufgrund der Art der Düngung. So sei es ein Unterschied, ob es sich beispielsweise um Grünland oder um ein Maisfeld handele. Auch weitere Grundwasserbelastungen unabhängig vom Düngereintrag könnten eine Rolle spielen.

Düngeverordnung ergibt sich aus Novellierung der Bundesregelung

Kerstan betonte, dass der Bauernverband und die Umweltbehörde auch bei diesem Thema an einem Strang ziehen würden. Martin Lüdeke, Präsident des Verbands, bezeichnet den Schutz der Umwelt "und die Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität" als Selbstverständlichkeit auch für die Landwirte. "Dies belegen eindrucksvoll die guten Messwerte nahezu aller Hamburger Brunnen. Dieser Erfolg beruht vor allem auf dem professionellen Düngungsmanagement der hiesigen Landwirte, unterstützt durch die langjährige Zusammenarbeit mit Hamburg Wasser."

Die Düngeverordnung ergibt sich aus der Novellierung der Bundesregelung vom April vergangenen Jahres und den europäischen Vorgaben zur EG-Nitratrichtlinie. Bei der Bestimmung der Gebiete wurden, anders als bei der Erstausweisung im Jahr 2019, zusätzlich zum im Grundwasser gemessenen Nitratgehalt auch die Nährstoffeinträge auf den landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt, teilt die Umweltbehörde mit. Die roten Gebiete würden damit stärker verursachergerecht ausgewiesen. Es könne also besser zurückverfolgt werden, welche Anbauvarianten besonders belastend sind. 

Die Karten zur Ausweisung der roten Gebiete sind nach der Gesetzesverkündung einsehbar: www.hamburg.de/agrarwirtschaft.