Hamburg. Geheimdienst will Telefonüberwachung ausweiten und Daten von Kindern aus salafistischen Familien speichern.
Mit Blick auf die bevorstehende Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G fordert die Hamburger CDU mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz.
Aufgrund der Verschlüsselungsmöglichkeiten im neuen Netz müsse dem Verfassungsschutz der Einsatz der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ermöglicht werden, „um an die Kommunikation von Terrorverdächtigen und Extremisten zu kommen“, heißt es in einem Antrag der CDU-Fraktion für die Bürgerschaft. Darin wird der rot-grüne Senat aufgefordert, das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz zu novellieren und dem Nachrichtendienst zum Einsatz der Quellen-TKÜ zu ermächtigen.
Daten von unter 14-Jährigen speichern
Mit Blick auf Kinder in Salafisten-Familien müsse es dem Verfassungsschutz zudem möglich sein, Daten von unter 14-Jährigen zu speichern, wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, „dass das Kindeswohl durch die Eltern gefährdet wird“, fordert die CDU-Fraktion in ihrem Antrag. Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß hatte sich erst kürzlich ebenfalls für die Quellen-TKÜ und eine Absenkung des Mindestalters zur Datenerhebung ausgesprochen.
Bei der Quellen-TKÜ werden sogenannte Trojaner auf Handys eingesetzt, um Gespräche abzuhören, bevor diese verschlüsselt über das Netz übertragen werden. Bisher sei dies nur für die Polizei, nicht aber für das Landesamt für Verfassungsschutz vorgesehen, sagte der CDU-Innenexperte Dennis Gladiator. „Da hier wichtige Erkenntnisse im Kampf gegen rechts- und linksextreme, aber auch islamistische Gefahren frühzeitig gewonnen werden können, um diese zu verhindern, muss hier dringend nachgebessert werden.“
Schluss mit "ideologischen Phobien"
In ihrem Antrag fordert die CDU in puncto Quellen-TKÜ deshalb eine Ermächtigung des Verfassungsschutzes „nach dem Vorbild des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei“. Der Bürgerschaftsabgeordnete Gladiator forderte die Grünen auf, „ihre ideologischen Phobien und ihre unbegründete Skepsis gegenüber unseren Sicherheitsbehörden“ aufzugeben. „Technische Innovationen müssen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig Eingang in die gesetzlichen Rahmenbedingungen aller Sicherheitsbehörden finden.“
Wie Voß sprach sich auch Gladiator für eine Absenkung des bei 14 Jahren liegenden Mindestalters zur Datenerfassung durch den Nachrichtendienst aus. Die frühe islamistische Sozialisation von potenziellen Dschihadisten stelle die Sicherheitsbehörden vor Herausforderungen. „Islamismus macht vor Minderjährigen leider nicht halt. Deshalb ist es wichtig, diese Gefahr für Kinder rechtzeitig erkennen zu können und ihnen effektiv zu helfen.“
Verfassungsschutz will Behörden früher informieren
Bei der Beobachtung von Extremisten erlangt der Verfassungsschutz Torsten Voß zufolge regelmäßig auch Erkenntnisse zu in deren Familien lebenden Kindern. Im Interesse der Kinder wäre es wünschenswert, diese im Gefährdungsfall an die zuständigen Stellen weitergeben zu dürfen. „Zurzeit ist es so, dass wir der Kinder- und Jugendhilfe gar keine Informationen geben dürfen“, sagte Voß.