Hamburg. Andy Grote habe durch seine Einschätzung, die AfD trete aktuell “deutlich konfrontativer“ auf, sein Amt als Innensenator missbraucht.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag meint die Hamburger AfD-Fraktion, in dem Urteil einen Präzedenzfall für ein Verfahren gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) erkennen zu können: Der Zweite Senat hatte geurteilt, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das Verhalten der AfD zwar "staatszersetzend" und "schäbig" nennen, doch zur Verbreitung dieser Einschätzung keine Kanäle seines Ministeriums nutzen dürfe. Dies stellt nach Einschätzung des Gerichts eine Verletzung des Neutralitätsgebots dar.

Torsten Voß, Chef des Hamburger Verfassungsschutzes, hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts in der vergangenen Woche erklärt, dass auch in Hamburg mehrere Mitglieder der AfD von seiner Behörde beobachtet werden: Mindestens zehn Hamburger AfD-Mitglieder zählt der Verfassungsschutz zum sogenannten "Flügel" der AfD, der wegen rechtsextremistischer Bestrebungen bundesweit beobachtet wird.

Was Innensenator Grote über die AfD sagt

Innensenator Grote hatte beim selben Termin zusammengefasst, dass "die AfD ihren Konfrontationskurs gegen die den Staat tragenden demokratischen Parteien verstärkt" und ausgeführt, dass diese Tendenz auch in Hamburg zu beobachten sei: Man könne sehen, dass "die AfD in der neuen Bürgerschaft deutlich konfrontativer auftritt".

Laut dem AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Wolf habe Grote dadurch, dass er diese Äußerungen während der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts getätigt hat, "sein Amt als Innensenator missbraucht, um gegen die AfD zu agitieren". In einer gemeinsamen Mitteilung kündigten Wolf und sein Ko-Vorsitzender Dirk Nockemann an, deswegen eine Klage am Hamburgischen Verfassungsgericht prüfen zu wollen. Nockemann sagte, man sei "sehr optimistisch", dass man nach einer Prüfung mit einer Klage erfolgreich sein werde.

Die Innenbehörde wollte den Vorstoß der AfD-Fraktion nicht kommentieren. Allerdings postete Grote am Vormittag ein Foto, das den Senator bei der Lektüre der "Hamburger Morgenpost" zeigt: Die Mopo hatte das Urteil vom Dienstag aufgegriffen und den Satz "Die AfD ist staatszersetzend" auf ihre Titelseite gedruckt.

Was die AfD in der Bürgerschaft sagt

Die Abgeordneten der AfD werfen dem Rest der Bürgerschaft laut Plenarprotokollen unter anderem vor, "mit Vollgas weiter in Richtung Erziehungs- und Gesinnungsdiktatur zu fahren" (Krzystof Walczak, 22. April 2020), bezeichnen Abgeordnete als "links-grüne Autohasser" (Dirk Nockemann, 22.4.2020) oder "verfassungsfeindlich" (Alexander Wolf, 12. Februar 2020).

Zudem konstatieren sie den Verlust eines "antitotalitären Grundkonsenses" in der Bürgerschaft (Dirk Nockemann, 12. Februar 2020), nennen die Partei Die Linke den "politischen Arm" des "linken Terrors" (Dirk Nockemann, 12. Februar 2020) und bezeichnen Angela Merkels Verhalten in der Thüringen-Krise als "unglaublichen Akt der Demokratieverachtung" (Dirk Nockemann, 12. Februar 2020).