Hamburg. Fraktion wollte Sitz in Kommission einklagen. Gericht erklärt, AfD habe kein Recht auf Erfolg bei Wahlen.

Nach 33 erfolglosen Versuchen, ein Fraktionsmitglied in die Härtefallkommission der Bürgerschaft wählen zu lassen, hat die AfD Hamburg nun auch vor Gericht eine Niederlage erlitten. Wie das Verwaltungsgericht Hamburg am Montag mitteilte, sei die Klage der rechten Partei abgewiesen worden.

Die AfD habe kein Recht darauf, dass die von ihr benannten Kandidaten "mit Erfolg in die Härtefallkommission durch die Bürgerschaft gewählt werden", so das Gericht, das auch darauf hinwies, dass bei den insgesamt 35 Wahlgängen bereits zwei Mal (im Mai 2015 und im Dezember 2017) AfD-Mitglieder als stellvertretendes, respektive ordentliches Mitglied in die Kommission gewählt worden seien.

AfD nennt Entscheidung des Gerichts "höchst fragwürdig"

Die Härtefallkommission der Bürgerschaft entscheidet über Einzelfälle des Aufenthaltsrechts, in denen Menschen, denen aus rechtlichen Gründen keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann, dennoch aus humanitären oder persönlichen Gründen in Deutschland bleiben dürfen.

Die AfD reagierte umgehend auf die Entscheidung des Gerichts. Alexander Wolf nannte sie "höchst fragwürdig" und kündigte an, die Partei werde "das Urteil in Ruhe analysieren". Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Berufung vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht beantragt werden.