Washington/Berlin. Sollte Trump ins Gefängnis müssen, dürfte er dort einige Vorteile genießen. Sogar leer stehende Anlagen werden bereits diskutiert.

Völlig ausgeschlossen ist es nicht, dass Donald Trump von den zuständigen Richtern am 11. Juli eine Gefängnisstrafe aufgebrummt bekommt. Schließlich sieht es die Jury als erwiesen an, dass der Ex-Präsident seine Geschäftsunterlagen gefälscht hat, um Schweigegeldzahlungen an Porno-Star Stormy Daniels zu vertuschen.

Die Wahrscheinlichkeit ist zwar nicht sehr hoch – zumal ein Berufungsprozess noch Monate in Anspruch nehmen könnte und am Ende eine Begnadigung in Aussicht steht, sollte Trump im November zum 47. US-Präsidenten gewählt werden.

Donald Trump: Muss er auf die berüchtigte New Yorker Gefängnisinsel?

Sollte sich Richter Juan Merchan allerdings doch für das Strafmaß von maximal vier Jahren entscheiden, müsste Trump dann auf die berüchtigte New Yorker Gefängnisinsel Rikers Island? Mitnichten, denn Trump würde Vorzugsbehandlung zuteil. Er käme in einen abgeschirmten Bereich einer noch nicht näher zu bestimmenden Haftanstalt. Ehemalige Justizvollzugsbeamte bringen gegenüber der „New York Times“ sogar ganze Gefängnisse ins Spiel, die im Bundesstaat New York oder in der Stadt ganz oder teilweise leer stünden. Dort könnten Trump und seine Beschützer eingesperrt beziehungsweise einquartiert werden.

Trump schuldig gesprochen: Was das historische Urteil bedeutet
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    Seine Personenschützer vom Secret Service wären rund um die Uhr bei ihm. Schließlich macht die gesetzliche Verpflichtung von Geheimdiensten zum Schutz von Ex-Präsidenten an der Zellentür nicht halt. Die „New York Times“ berichtet mit Verweis auf Beamte, dass die Personenschützer sogar bewaffnet patrouillieren dürften, was unter normalen Umständen streng verboten ist. In puncto Ernährung und Betreuung, so sickerte aus einem vor Wochen abgehaltenen Gespräch der Sicherheitsbehörden durch, würde Trump „völlig anders behandelt als ein normaler Gefangener“.

    US-Präsident vor möglicher Gefängnisstrafe: „Das ist natürlich Neuland“

    Bereits vor dem Schuldspruch hatten sich Behördenvertreter getroffen, um die Umstände einer Inhaftierung Trumps zu diskutieren. Zu diesem Zeitpunkt drohte dem Ex-Präsidenten bereits ein Zellenaufenthalt, weil die Staatsanwaltschaft Übergriffe auf Zeugen und Geschworene fürchtete. Akute Planungen zu Trumps Gefängnisaufenthalt laufen allerdings noch nicht, wie die „New York Times“ mit Verweis auf Beamtenkreise schreibt.

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    „Das ist natürlich Neuland“, gab Martin F. Horn von der New Yorker Strafvollzugs- und Bewährungsabteilung gegenüber der Zeitung zu. „Sicherlich hatte noch kein staatliches Gefängnissystem zuvor mit so etwas zu tun – und auch kein Bundesgefängnis.“ Vor über 100 Jahren machte der Sozialist Eugene Debus hinter Gittern Wahlkampf, verlor aber am Ende.