Berlin. Die Koalition kassiert die zweite Ohrfeige für ihre Klimapolitik. Dass sich etwas ändert, ist sehr fraglich. Aus einem einzigen Grund.
Eigentlich hatten die Ampel-Parteien wohl gehofft, dass sie jetzt erst einmal Ruhe haben würden mit dem leidigen Klimaschutz-Thema. Schließlich war man sich vor kurzem erst über neue Leitplanken für den Rest der Legislatur einig geworden. In bestimmten, für den Klimaschutz wichtigen Bereichen werden die gesetzlichen Höchstmengen für Emissionen Jahr für Jahr gerissen, im Verkehr praktisch mit der Abrissbirne. Das ist ärgerlich und öffentlich peinlich. Da ändert man doch besser das Gesetz.
Dieses überarbeitete Klimaschutzgesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert. Aber das ist nicht die Nachricht zum Klimaschutz, die den Ausgang der Woche bestimmt. Stattdessen ist es die Ohrfeige, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg SPD, Grünen und FDP mitgegeben hat. Es hat der Regierung in aller Deutlichkeit erklärt, dass ihre Vorhaben für weniger CO₂-Ausstoß zu unkonkret sind und zu sehr getragen von der Hoffnung, dass es schon irgendwie reichen wird.
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Diese Peinlichkeit wäre wohl auch mit dem neuen Gesetz nicht zu verhindern gewesen. In ihrem Eifer, passend zu machen, was einfach nicht passt, hat die Koalition übersehen, dass es Dinge gibt, die sich nicht per Regierungswillen biegen lassen: die Einschätzungen von unabhängigen Gerichten zum Beispiel. Oder die physikalischen Grundlagen, auf denen diese beruhen. Ob das Urteil an der Klimapolitik der Ampel etwas ändern wird, muss man aber mit einem großen Fragezeichen versehen.
Zweifelhaft, ob die Ampel noch die Energie für Neues hat
Nichts deutet derzeit darauf hin, dass diese Regierung den Ehrgeiz oder die Energie aufbringt, bis zur nächsten Wahl noch nennenswert Neues anzustoßen, um die Emissionen in Deutschland zu senken. Zu drückend sind dafür die externen und internen Probleme: die schwächelnde Wirtschaft, die prekäre außenpolitische Sicherheitslage, die gähnenden Löcher im Haushalt. Nicht zuletzt das Verhältnis der Koalitionspartner untereinander, das derart gezeichnet ist vom gegenseitigen Sticheln und Nervenaufreiben, dass es praktisch im Wochentakt Fragen nach dem Ablaufdatum des Bündnisses provoziert.
Nach einem für sie ähnlich unschmeichelhaften Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem November zu den Sofortprogrammen für Verkehr und Gebäude war die Bundesregierung in Revision gegangen, das Verfahren läuft. Sollte sie sich dazu entschließen, das auch in diesem Fall zu tun, ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erst in einigen Monaten zu erwarten. Es könnte Winter werden oder sogar Frühjahr, bis die Sache juristisch geklärt ist.
Mit jedem Tag, der verstreicht, wird die Aufgabe schwieriger
Das Ergebnis fiele in den beginnenden Bundestagswahlkampf, mit großen gemeinsamen Anstrengungen ausgerechnet beim schwierigen Thema Klimaschutz wäre dann kaum noch zu rechnen – auch wenn die Notwendigkeit dann höchstrichterlich bestätigt wäre. Kümmern müsste sich, wer auch immer nach der Wahl verantwortlich ist. Sollte sich die Ampel nicht dazu durchringen, doch noch einmal Anlauf zu nehmen für einen echten Kurswechsel vor allem im Verkehr, dann tut sie das vielleicht Schädlichste, was man in der Klimaschutzpolitik tun kann: Sie verschenkt Zeit.
Mit jedem Tag, der verstreicht, wird die Aufgabe schwieriger. Volker Wissing hatte Fahrverbote als Schreckgespenst an die Wand gemalt. Aber je länger es dauert, bis sich im Problem-Sektor Verkehr wirklich etwas in Richtung weniger Emissionen bewegt, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Einsparungen irgendwann wirklich nur noch erreicht werden können, in dem irgendwo etwas stillsteht.
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