Viele Menschen bauen demnächst eine neue Heizung ein. Doch welche ist die beste? Dieses Heiz-System fällt bei Experten komplett durch.

  • Auch in Zukunft dürfen in Deutschland Gasheizungen neu eingebaut werden
  • Sind sie, wenn sie auch mit grünem Wasserstoff betrieben werden können, eine sinnvolle Investition?
  • Das sagen Heiz-Experten

Berlin. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist beschlossene Sache. Nach langem Streit um das sogenannte Heizungsgesetz konnte sich die Ampel schließlich einigen. Und auch der Bundestag hat die Novelle inzwischen verabschiedet.

Die ursprünglich geplanten Regelungen zu der Frage, was für eine Heizung künftig noch eingebaut werden darf, wurden deutlich entschärft. Neben der Nah- und Fernwärme und der Wärmepumpe ging es vor allem um das Thema Gasheizungen. Diese sollen auch in Zukunft noch erlaubt sein – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Gasheizung neu einbauen: Voraussetzungen gelten – was Hausbesitzer wissen sollten

Voraussetzung für den Einbau einer Gasheizung ist in Zukunft, dass die Wärmeplanung in der Region ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht und die Heizung auf Wasserstoff umrüstbar ist. Doch beim Thema H2-ready-Gasheizung stehen Verbraucher aktuell noch vor großen Hürden. Denn nicht überall ist ein H2-Netz vorgesehen. Wo kein solches Netz vorgesehen ist, sollen Gasheizungen nur dann möglich sein, wenn sie zu 65 Prozent lokal mit Biomasse oder Wasserstoff versorgt werden können.

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Wer ab dem kommenden Jahr eine fossil betriebene Heizung kaufen will, soll nach dem Willen der Ampel-Fraktionen dafür vorher eine verpflichtende Beratung durchlaufen. Die solle auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und "mögliche Unwirtschaftlichkeit" hinweisen. Wer diese Beratungsleistung übernehmen soll, dazu gibt es bislang keine konkreten Vorgaben. Eine neue Studie hatte jüngst aber erstaunliche Erkenntnisse zur H2-Gasheizung offengelegt – unter Umständen könnte sie für einige Eigentümer die bessere Alternative zur Wärmepumpe sein.

Wasserstoff als Gas hat andere Eigenschaften als klassisches Erdgas – kann jedoch ähnlich wie dieses als Brennstoff in Gasheizungsanlagen verwendet werden. Manfred Fischedick vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie gibt zu bedenken, dass für das vollständige Umstellen einer Gasheizung Einstellungen am Gasbrenner verändert werden müssen. Technisch sei das möglich, in der Breite bei Bestandsheizungen aber sehr aufwendig. Zurzeit sind nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft noch keine reinen Wasserstoffheizungen auf dem Markt.

Überblick Gasheizung: Diese verschiedenen Arten gibt es

HeizungDefinitionVorteileNachteile
Standard-GasheizungNutzen Erdgas zur Erzeugung von Wärme. Sie bestehen aus einem Brenner und einem Wärmetauscher sowie einem Schornstein.Günstig in der Anschaffung und im Betrieb / hoher Wirkungsgrad / gute Verfügbarkeit von ErdgasAusstoß von CO2 / hohe CO2-Bepreisung / soll ab 2024 verboten werden / kann von der Austauschpflicht betroffen sein
Gas-BrennwertheizungBrennwertgeräte nutzen nicht nur die Wärme – die beim Verbrennen von Gas entsteht – sondern auch den dabei erzeugten Wasserdampf. Dies führt zu einer effizienteren Wärmeerzeugung.Sehr hoher Wirkungsgrad / geringerer Gasverbrauch im Vergleich zu Standard-Gasheizungen / Energieeinsparung / niedrigerer CO2-PreisHöherer Anschaffungspreis im Vergleich zu Standard-Gasheizungen – benötigt einen Abgasweg
GaskombithermeGaskombithermen erzeugen neben Raumwärme auch Warmwasser. Sie sind somit eine Kombination aus Heizung und Warmwasserbereiter.Platzsparend – es wird keine separate Warmwasserbereitung benötigt.Höherer Anschaffungspreis – benötigt einen Abgasweg
Gas-HybridheizungEine Gas-Hybridheizung kombiniert eine Gasheizung mit erneuerbaren Energien – etwa einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe.Nutzt erneuerbare Energien / sehr hoher Wirkungsgrad / kann CO2-Emissionen reduzieren / Förderung vom Staat für erneuerbaren AnteilHoher Anschaffungspreis / Planung und Installation können komplex sein / zwei Heizsysteme benötigen mehr Platz
H2-ready-GasheizungH2-ready Gasheizungen sind auf den Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff vorbereitet. Bei Verfügbarkeit kann Erdgas durch Wasserstoff ersetzt oder gemischt werden.Kann erneuerbare Energie nutzen (grüner Wasserstoff) / kein CO2-Ausstoß bei Verbrennung von Wasserstoff / zukunftssichere InvestitionDerzeit begrenzte Verfügbarkeit und Infrastruktur für grünen Wasserstoff / hoher Anschaffungspreis / Zustand der Gasnetze

Gasheizung "H2 ready" machen: Verbraucher stehen vor großer Hürde – Experten ordnen ein

Besonders klimafreundlich ist grüner Wasserstoff, der durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt wird. Allerdings ist dieser bisher nur in geringen Mengen verfügbar.

Dem Energieexperten Jan Rosenow vom Thinktank RAP zufolge hätte die globale Produktion von grünem Wasserstoff im Jahr 2021 gerade einmal für 0,2 Prozent des Energiebedarfs für Heizungswärme und Warmwasser gereicht. Ein Verbändebündnis aus Verbraucherschützern, Umweltorganisationen und Energieverbänden gibt ebenfalls zu bedenken, dass Wasserstoff "selbst im Zeithorizont nach 2030 ein knappes Gut bleibt und zu sehr hohen Preisen zur Verfügung stehen wird".

Videografik: Grüner Wasserstoff - Energiequelle der Zukunft
Videografik: Grüner Wasserstoff - Energiequelle der Zukunft

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    Gerald Linke vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), hält dagegen: Das mittel- und langfristige Potenzial für Wasserstoff – sowohl heimisch erzeugt als auch aus EU- und Drittländern – sei groß und könne nach Studien des DVGW sogar den gesamten deutschen Primärenergiebedarf decken, allerdings frühestens ab 2030.

    Heizung im Betrieb mit Wasserstoff: Experte warnt vor Problemen – hohe Kosten drohen

    Das Verbändebündnis warnt zudem vor großen finanziellen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, weil neben den Heizungen auch die derzeit vorhandenen Leitungsnetze nicht für den Einsatz von Wasserstoff ausgelegt sind. Die Umrüstung weiter Teile der bestehenden Gasinfrastruktur auf die Durchleitung von Wasserstoff ist aber grundsätzlich möglich.

    Experte Fischedick geht davon aus, dass es bis 2035 ein "Kernnetz" für Wasserstoff geben wird. Dieses würde allerdings nur Großverbraucher, etwa in der Industrie, beliefern. Eine Umstellung im engmaschigen Verteilernetz hält er dagegen für unwahrscheinlich. Auch Rosenow verweist auf mögliche Probleme: So könne Wasserstoff etwa ältere Rohre korrodieren und der Austausch von Zählern und anderen Komponenten hohe Kosten verursachen.

    Experte räumt H2-Heizung "Nischenfunktion" ein – und nennt Alternativen für die breite Masse

    Fischedick räumt der Wasserstoff-Heizung "allenfalls eine Nischenfunktion" ein. Effizienter seien die Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Zudem sei Wasserstoff auf absehbare Zeit nur sehr begrenzt verfügbar. Der knappe Wasserstoff sollte daher besser in alternativlosen Bereichen verwendet werden, etwa in der Industrie. Wasserstoff für den Endverbraucher hält Fischedick höchstens in Stadtquartieren, die durch nahegelegene Industriestandorte ohnehin versorgt werden, für realistisch.

    Ähnlich sieht es Rosenow und verweist insbesondere auf den Effizienzgrad: Um ein Haus mit grünem Wasserstoff zu heizen, werde etwa fünf Mal mehr Wind- oder Solarenergie benötigt als für das Heizen mit Wärmepumpe. Auch das Verbändebündnis gibt zu bedenken, dass Wasserstoff pro Volumen einen deutlich geringeren Heizwert hat als Erdgas. (bekö/tma/jsn/dpa)

    FAQ zum neuen Heizungsgesetz

    1. Was sind die grundlegenden Änderungen?

    Neue Heizungen sollen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – hier ändert sich nichts. Allerdings wurde am Zeitplan deutlich entschärft und neben der Wärmepumpe sind andere Heizungstechniken gleichberechtigt – etwa Biomasse-Heizungen. Neu im Gesetz ist auch die kommunale Wärmeplanung – mehr dazu in Punkt fünf.

    2. Ab wann soll das Heizungsgesetz gelten?

    Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es wird jedoch eine Übergangsphase geben – in dieser soll eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden. Erst im Anschluss sollen die Vorgaben im neuen Heizungsgesetz greifen.

    3. Welche Systeme erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe?

    Neu ist: Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe ausnahmslos. Auch Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden, sollen unter bestimmten Umständen weiter eingebaut werden können. Rein regenerative Alternativen wie die Wärmepumpe erfüllen die 65 Prozent ohnehin.

    4. Ist eine Gasheizung nach 2024 noch zulässig?

    Ab Januar 2024 sollen Gasheizungen eingebaut werden können – die Voraussetzung: Die neue Heizung muss auf Wasserstoff umrüstbar sein oder über Biogas betrieben werden. Diese Regelung greift auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

    5. Wie wirkt sich die kommunale Wärmeplanung auf das Gesetz aus?

    Die kommunale Wärmeplanung soll vorliegen, bevor Hauseigentümer aufgrund des Gesetzes zum Heizungsaustausch verpflichtet werden. Das bedeutet, dass in Gebieten, in denen keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch nicht gelten.

    6. Was ist die kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung ist letztlich ein strategischer Prozess. Gemeinden und Städte sollen ihre Wärmeversorgung planen und steuern – um ihre Energieeffizienz zu verbessern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen und CO2-Emissionen zu reduzieren. Dieser Prozess beinhaltet die Erstellung eines Wärmeatlasses, die Analyse der bestehenden Infrastruktur und die Bewertung von Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz und Nutzung erneuerbarer Energien.

    Die Wärmeplanung berücksichtigt sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte und beinhaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Bedenken der Gemeindemitglieder berücksichtigt werden. Insgesamt dient die kommunale Wärmeplanung dazu, die komplette Wärmeversorgung nachhaltiger, effizienter und kosteneffektiver zu gestalten und die Ziele des Klimaschutzes zu unterstützen.

    7. Wie wird die Umrüstung auf erneuerbare Heizungen bei Bestandsgebäuden geregelt?

    Bestandsgebäude werden zur Umrüstung auf erneuerbare Heizungen verpflichtet, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dies könnte in einigen Regionen erst ab 2028 der Fall sein.

    8. Was ist das geplante "Heiz-Kataster" im neuen Gesetz?

    Das geplante Heiz-Kataster verpflichtet Kommunen, den Energieverbrauch der Gebäude in einer Region genau zu erfassen. Dies soll mehr Planungssicherheit bei der Wärmewende bieten.

    9. Wie wirkt sich das neue Heizungsgesetz auf die Austauschpflicht aus?

    Das neue Heizungsgesetz hat keinen erheblichen Einfluss auf die Austauschpflicht von bestehenden Heizungssystemen – die bisherigen Vorgaben für den Heizungstausch haben weiter Bestand. Aufgrund der Neuerungen im Heizungsgesetz haben Betroffene aber mehr Alternativen zur klassischen Gas- oder Ölheizung. Neben Wärmepumpe und Co. sollen zusätzlich unter bestimmten Bedingungen weiterhin Gasheizungen zulässig sein, die mit Biomasse oder H2-Wasserstoff betrieben werden.

    Dennoch hängt die spezifische Auswirkung des neuen Gesetzes auf die Austauschpflicht von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung ab – bis diese vorliegt, sind die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für den Austausch von Heizungen nicht anwendbar. Daher kann es sein, dass in einigen Regionen die konkreten Auswirkungen des neuen Heizungsgesetzes auf die Austauschpflicht erst in einigen Jahren vollständig spürbar sein werden.

    10. Welche neuen Förderungen soll es für den Wechsel zu erneuerbaren Heizungen geben?

    Die bestehenden Förderungen für neue Heizungen (2023) sollen weiter optimiert werden, um unterschiedliche soziale Härten zu adressieren und breitere Teile der Gesellschaft zu erreichen. Im Förderkonzept ab 2024 sind daher Klimaboni vorgesehen, die auf verschiedene Verbrauchergruppen abzielen.