Senatorinnen Prüfer-Storcks und Schiedek sprechen von Murks. Korruption und Kriminelle im Gesundheitswesen sollen härter bestraft werden.
Hamburg. Mit einem strikten Nein will Hamburg ein Last-Minute-Gesetz der Bundesregierung zwei Tage vor der Bundestagswahl verhindern. Dabei geht es um Ausgaben für Gesundheitsvorsorge und die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Am Freitag soll der Bundesrat dem Paket zustimmen, für das maßgeblich Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verantwortlich ist. Doch selbst Länder, in denen die CDU mitregiert haben ihre Ablehnung signalisiert.
Die beiden Hamburger Senatorinnen Cornelia Prüfer-Storcks (Gesundheit) und Jana Schiedek (Justiz; beide SPD) sind auf der Zinne. Sie wollen die neuen Regeln bei der Prävention und gegen bestechliche Ärzte und andere Leistungserbringer nicht akzeptieren. „Die Bundesregierung packt das Thema erst kurz vor Toresschluss an, ignoriert die vernichtende Kritik von Ländern, Wissenschaftlern und Wohlfahrtsverbänden an ihrem Entwurf, verknüpft ihn mit einer ebenso missratenen Regelung zur Korruption im Gesundheitswesen und will dem Bundesrat zwei Tage vor der Wahl eine Zustimmung abnötigen. Nach diesem Verlauf ist klar, dass Bundesgesundheitsminister Bahr nicht wirklich Prävention und Gesundheitsförderung stärken, sondern nur ein Thema abhaken wollte“, schimpft Prüfer-Storcks.
Bei der Gesundheitsvorsorge würden die Länder überhaupt nicht einbezogen, obwohl zum Beispiel in Kitas und Schulen die Programm koordiniert werden müssten. Das Gesetz vernachlässige außerdem, dass neben der Krankenversicherung sich auch Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sich mit Prävention befassen müssten. Im Übrigen habe der Bund seine Mittel für die Prävention unter der Merkel-Regierung um zehn Prozent gekürzt.
Von „Murks im Doppelpack“ spricht Prüfer-Storcks, weil die Prävention mit der neuen Regelung für Korruption im Gesundheitswesen vermischt werde. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten einen scharfen Vorschlag präsentiert, der diese Bestechung und Bestechlichkeit nicht nur im Sozialgesetzbuch, sondern auch im Strafrecht neu regelt. Gehen die Vorschläge der Bundesregierung durch, so fürchtet die Hamburger Gesundheitssenatorin, könnten etwa Ärzte von Privatversicherten straffrei bestochen werden. Bei normalen gesetzlich Versicherten wäre eine ordentliche Strafverfolgung nur auf Antrag Dritter möglich.
„Wir werden bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen nicht lockerlassen, um die bestehenden strafrechtlichen Lücken vollständig zu schließen“, sagte Justizsenatorin Schiedek. Sie wolle „ehrliche Wettbewerber“ vor schwarzen Schafen schützen. Am Freitag will Prüfer-Storcks noch einmal im Bundesrat die Position der ablehnenden Länder deutlich machen.