Die Lebenspartnerschaft Homosexueller soll der Ehe gleichgesetzt werden. CSU warnt CDU jedoch vor rascher Kehrtwende.

Berlin. Die Union steht vor einem Kurswechsel bei der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), sagte der „Süddeutschen Zeitung“ zum parteiintern heftig umstrittenen Thema „Homo-Ehe“: Angesichts „der klaren Tendenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollten wir jetzt möglichst rasch handeln und die erforderliche verfassungsrechtliche Gleichstellung auch durchführen. Wie wir das genau machen, prüfen wir jetzt innerhalb der Fraktion und dann in der Koalition“, kündigte Grosse-Brömer an.

In der CSU mehrt sich der Protest gegen den aufziehenden Kurswechsel der Schwesterpartei zur Gleichstellung der Homo-Ehe. Es gebe keinen Grund für einen „Schnellschuss“, erklärte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt am Samstag. „Ehe und Familie haben für uns einen besonderen Rang. Von zentraler Bedeutung ist für uns deshalb, dass Ehe und Familie auch weiterhin privilegiert werden.“

Landtagsfraktionschef Georg Schmid und die stellvertretende Parteivorsitzende Barbara Stamm äußerten sich am Sonnabend ähnlich. „Dass Ehe und Familie gestärkt werden, ist unser Grundkonzept“, sagte Schmid in München. „Es geht darum, dass wir Ehe und Familie stärken wollen, auch darüber hinaus – selbst wenn wir entsprechenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu folgen haben.“

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich bislang im Einklang mit der Mehrheit ihrer Partei gegen eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare mit verheirateten Männern und Frauen gestellt. Beim CDU-Bundesparteitag im Dezember in Hannover war die Mehrheit der Delegierten noch beim Nein geblieben. In den vergangenen Jahren war die Partei bereits bei der Atomkraft und der Wehrpflicht von alten Grundüberzeugungen abgerückt, auch der lange Zeit strikt abgelehnte Mindestlohn ist parteiintern in der Diskussion.

Homosexuelle Paare beklagen, dass sie vor allem beim Ehegattensplitting weiterhin benachteiligt werden. Dabei geht es um gleiche Steuervorteile für homosexuelle Paare wie für Eheleute. Sowohl die Oppositionsfraktionen als auch der Koalitionspartner FDP fordern seit langem eine Gleichbehandlung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht in dieser Woche war auch in der Union der Ruf nach völliger Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften immer lauter geworden.

Der FDP-Vorsitzende Philipp Rösler kommentierte den Vorstoß aus der Unionsfraktion am Samstag erfreut: „Mit diesem Schritt erkennt die Union endlich unsere offene und tolerante Gesellschaft an. Dafür haben wir Liberale lange gekämpft.“ Ziel der schwarz-gelben Koalition müsse nun sein, „noch in dieser Legislaturperiode eine möglichst vollständige Gleichstellung zu erreichen“, sagte der Vizekanzler. „Dies betrifft sowohl das volle Adoptionsrecht als auch die steuerliche Gleichstellung. Wir sind bereit, schnell zu handeln.“

Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält den sich abzeichnenden Sinneswandel der Union für überfällig. „Mein Ministerium hat einen fertigen Gesetzentwurf zur vollen Adoption in der Schublade“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Dieser Entwurf stelle Ehe und Lebenspartnerschaft im Adoptionsrecht vollständig gleich. Zugleich ergreife der Entwurf die Gelegenheit, weit darüber hinaus „eine Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vorzunehmen“. In allen möglichen Gesetzen würden Ehe und Homo-Ehe gleichgestellt. Die Wörter „Ehegatte/Ehegatten“ würden jeweils mit „oder Lebenspartner“ ergänzt.

Auch beim Ehegattensplitting will Leutheusser-Schnarrenberger einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvorkommen. „Es wäre politisch sehr gut, wenn wir beim Einkommenssteuerrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften diesmal nicht auf eine Entscheidung aus Karlsruhe warten müssten“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). „Das würde die Handlungsfähigkeit der Koalition in diesem Bereich zeigen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch Adoptivkinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren, so dass das Kind auch rechtlich zwei Eltern hat. Auch zur Frage des Ehegattensplittings sind Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig. Hierüber wollen die Karlsruher Richter noch dieses Jahr entscheiden.