Die von CDU-Politikern geforderte steuerliche Gleichbehandlung stößt auf Widerstand bei der CSU. Kristina Schröder unterstützt den Vorstoß.
Berlin. Nach vielen Gerichtsurteilen können Homo-Paare auf Steuerprivilegien der Ehe hoffen. Jetzt machen auch 13 CDU-Abgeordnete Druck – ein weiterer Tabubruch innerhalb der Union. Familienministerin Schröder und FDP-Minister ziehen mit – die Christsozialen sträuben sich.
CDU und CSU steuern ein Jahr vor der Wahl in Bayern und im Bund auf eine Zerreißprobe zu. Die von CDU-Politikern geforderte steuerliche Gleichbehandlung von Homo-Paaren mit Eheleuten stößt im konservativen Lager auf Widerstand. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) unterstützt dagegen den Vorstoß von 13 CDU-Bundestagsabgeordneten, wonach auch eingetragene Lebenspartnerschaften Homosexueller vom Ehegatten-Splitting profitieren sollten.
„Dieser Vorstoß aus der Fraktion kommt zur rechten Zeit, denn in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte“, sagte Schröder der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstag). FDP und Opposition begrüßten den Vorstoß der CDU-Abgeordneten, zu denen auch Fraktionsvize Ingrid Fischbach und Gesundheitsexperte Jens Spahn gehören. Vor allem die CSU lehnt dies bisher strikt ab.
Aus Sicht der 13 Parlamentarier ist es nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden müsse, die bestehende Ungleichbehandlung abzuschaffen. Die Unionsfraktion solle nun endlich die steuerliche Gleichstellung als eigene politische Entscheidung umsetzen.
CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt äußerte sich zurückhaltend. „Das ist eine Initiative innerhalb der Unionsfraktion. Wir warten jetzt ab, wie die Fraktionsführung das Verfahren zu dieser Initiative nach der Sommerpause gestalten möchte“, erklärte er in München. CSU-Finanzexperte Hans Michelbach wurde deutlicher: „Im Finanzausschuss des Bundestages wird das Vorhaben keinesfalls eine Mehrheit bekommen.“ Der Vorstoß sei gesellschaftspolitisch hoch umstritten. Auch wolle die schwarz-gelbe Koalition die Sanierung des Haushalts nicht mit weiteren Steuervergünstigungen belasten.
+++ Homosexuelle dürfen nicht benachteiligt werden +++
In der CDU bahnt sich damit nach dem Atomausstieg und der Aussetzung der Wehrpflicht ein weiterer Paradigmenwechsel an. Die eingetragene Lebenspartnerschaft war 2001 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführt worden. Seither haben sich vor allem der konservative Flügel der CDU sowie die CSU dagegen gesperrt, homosexuellen Lebenspartnern das Ehegatten-Splitting zu gewähren.
Durch das Splitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten gesenkt. Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Beim Bundesverfassungsgericht sind diverse Verfahren zur Frage des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig.
Johannes Kahrs von der SPD zeigte sich erfreut, dass es nun auch in der Union Abgeordnete gebe, die die Zeichen der Zeit verstanden hätten. „Ihnen gebührt Anerkennung für den Mut, innerhalb der einzigen Fraktion, die noch an der Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften festhält, die Stimme erhoben zu haben.“
Auch aus den Bundesländern gibt es Vorstöße, die Ungleichbehandlung zu beenden. In den Beratungen über das Jahressteuergesetz 2013 hatte der Bundesrat zuletzt die Bundesregierung aufgefordert, auch die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht mit aufzunehmen.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) erklärte: „Die Ankündigung geht in die richtige Richtung und ist längst überfällig.“ Bislang hätten Bundesregierung und die CDU geführten Länder eine steuerrechtliche Gleichstellung immer blockiert. Wenn in der Regierung ein Umdenken erfolge, müsse sie nur der im Juli vorgestellten Bundesratsinitiative folgen.
( dpa/abendblatt.de )