Im Münchner Prozess gegen islamistische Terrorhelfer ist der 31-jährige Renee Marc S. zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

München. Der Islamistenprozess vor dem Oberlandesgericht München gegen ursprünglich acht Angeklagte ist am Dienstag mit der Verurteilung eines 31-Jährigen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren zu Ende gegangen. Der Mann hat sich nach Überzeugung der Richter unter anderem der Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland schuldig gemacht. Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft.

+++Bewährungsstrafe für 25-jährigen Islamisten+++

Der 31-Jährige hat laut Urteil in den Jahren 2006 und 2007 Videos mit Propaganda für die Terrororganisationen Al Kaida hergestellt und über das Internetportal der militanten Globalen Islamischen Medienfront verbreiten lassen. Ferner habe er sich 2007 um die Ausbildung in einem Terrorlager im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet bemüht, in Teheran aber vergeblich auf seinen Schleuser gewartet.

Die sieben Mitangeklagten waren zu Bewährungsstrafen und Arbeitsauflagen verurteilt worden. Mit ausschlaggebend für die Haftstrafe des 31-Jährigen sei gewesen, dass er als einziger „den Worten Taten folgen lassen wollte“, wie es Bundesanwalt Georg Bauer formuliert hatte.

Der 31-Jährige hat die Vorwürfe bestritten. Zeugenaussagen und „die Gesamtschau der Beweismittel“ hätten ihn jedoch überführt, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Der Richter zitierte umfangreich aus der Telefonkommunikationsüberwachung (TKÜ). „Die Indizien schließen sich zu einem Ring.“

In das Urteil wurde auch eine Strafe des Amtsgerichts Bremen wegen Eigentumsdelikten aus dem Jahre 2008 einbezogen. Der gebürtige Bremer stand seit seinem 14. Lebensjahr über ein Dutzend Mal wegen Gewalt-, Eigentums- und Verkehrsdelikten vor Gericht. Er blieb auf freiem Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/abendblatt.de).