FDP-Fraktionschef beharrt auf Beibehaltung der Überhangmandate. Gericht fordert Beseitigung von Mängeln durch Gestzgeber bis Ende Juni.
Hamburg. Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle , sperrt sich gegen eine schnelle und umfassende Änderung des Wahlrechts. „Wir sollten nur das korrigieren, was absolut nötig ist“, sagte Brüderle dem Hamburger Abendblatt. Die Überhangmandate sollten beibehalten werden. Das deutsche Verhältniswahlrecht habe sich über Jahrzehnte bewährt und werde von vielen Ländern als Modell genommen, hob Brüderle hervor. „Ich kann nur davor warnen, kurzfristig an unserem Wahlrecht zu manipulieren.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt, Verfassungsmängel im Zusammenhang mit den Überhangmandaten zu beseitigen. Er nehme diese Vorgabe „sehr ernst“, doch sei das Thema „sehr komplex – und braucht seine Zeit“, betonte Brüderle. „Bei etwas gutem Willen aller Beteiligten werden wir rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl zu einem Ergebnis kommen.“