Der Innenminister will den Zugriff auf Bank- und Flugdaten erleichtern. Weigert sich eine Firma, die Daten herauszugeben, wird ein Bußgeld fällig.
Hamburg/Berlin. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will nach einem Zeitungsbericht die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Terrorbekämpfung ausweiten. Er strebe eine weitgehende Entfristung des sogenannten Terrorbekämpfungsergänzungsgesetzes an und wolle die Befugnisse der Nachrichtendienste in mehreren Punkten erweitern, berichtet die „Financial Times Deutschland“ unter Berufung auf einen ihr vorliegenden internen Vermerk des Bundesjustizministeriums. In einem Spitzengespräch beider Ministerien habe Friedrich am Mittwochabend seine Wünsche präzisiert. Demnach sollen Geheimdienste künftig leichter an Passagier- und Bankdaten herankommen.
Das Justizministerium wolle dies nicht akzeptieren. Derzeit müssen die Behörden die Daten eines Terrorverdächtigen bei einer Fluggesellschaft oder einer Bank einzeln erfragen. In Zukunft sollen sie auf die Passagierdaten über den sogenannten Amadeus-Code bei den Flugbuchungsstellen zugreifen können. Bei den Bankdaten könnte der Zugriff über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laufen. Außerdem will Friedrich Unternehmen mit Bußgeldern belegen, die die Datenauskunft verweigern. Die Bundesregierung muss in den kommenden Wochen über eine Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze entscheiden.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Gesetze als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 verabschiedet. „Bei den Terrorismusgesetzen müssen wir bewerten, wie oft wir sie in den vergangenen Jahren gebraucht und was sie wirklich gebracht haben“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der „FTD“. Manches sei nie oder nur einmal angewandt worden. Manche Maßnahmen seien „in jedem Fall unverhältnismäßig und verzichtbar“. Die FDP werde einer pauschalen Verlängerung nicht zustimmen.