Die Minsiterin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner, glaubt: „Ohne gesetzliche Regelungen und ohne stärkere Kontrolle geht es nicht.“
Hamburg. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will die Bankenbranche mit staatlichen Maßnahmen zu besserer Kundenberatung zwingen. „Die jüngsten Fälle eklatanter Falschberatung zeigen: Ohne gesetzliche Regelungen und ohne stärkere Kontrolle geht es nicht“, sagte Aigner dem Hamburger Abendblatt. Es bleibe ihr Ziel, mit den Unternehmen gemeinsam eine rasche Reform der Anlageberatung zu entwickeln, so die Ministerin. „Doch wenn die Banken nicht freiwillig ihre Beratung verbessern und für mehr Transparenz sorgen, dürfen sie sich nicht wundern, dass der Staat einschreitet.“
Bisher hatte Aigner eine Gesetzesinitiative abgelehnt und auf den Transparenzwillen der Banken gesetzt. Inzwischen sieht die Ministerin Handlungsbedarf: „Wir brauchen klare Regeln, um private Anleger besser vor vermeidbaren Verlusten und Falschberatung zu schützen. Die Haftung für Produkte und Vertrieb muss verschärft, die Anforderungen an Berater und Vermittler müssen erhöht werden.“
Wie Aigner betonte, hätten die Banken als Konsequenz aus der Lehman-Pleite zugesagt, „ihre Standards zu überprüfen und die Beratung grundlegend zu verbessern“. Die Wirklichkeit sehe anders aus, so die CSU-Politikerin. „Noch immer wird versucht, gutgläubigen Kunden riskante Finanzprodukte anzudrehen. Viele Kunden fühlen sich nicht beraten, sondern verkauft.“ Wo Sorgfalt und Transparenz geboten wären, werde „getrickst und getäuscht“. Wenn sie höre, wie Privatkunden riskante Geldanlagen als vermeintlich sichere Produkte verkauft werden, könne sie nur den Kopf schütteln, sagte Aigner.
Im vergangenen Juli hatte die Ministerin ein Produktinformationsblatt vorgestellt, in dem die wichtigsten Eigenschaften eines jeden Finanzprodukts kurz und prägnant dargestellt werden. Diese Maßnahme hat laut Aigner kaum Früchte getragen: „Bisher war nur eine Bank bereit, diesen Standard zu übernehmen. Wenn die anderen Banken nicht freiwillig nachziehen, wird auch hier eine gesetzliche Regelung unumgänglich.“