Geldstrafe wegen Betrugs und unerlaubten Besitzes von Munition. Der Polizist: Ich war privat in Libyen. Eine Sicherheitsfirma zahlte seine Reise.
Böblingen. In der Affäre um die Ausbildung libyscher Spezialeinheiten ist ein Bereitschaftspolizist wegen Betrugs und unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Böblingen sah es als erwiesen an, dass der Polizist in mindestens einem Fall libysche Einheiten ausbildete, obwohl er krankgeschrieben war. Mit dem Urteil reduzierte das Amtsgericht den zuvor von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängten Strafbefehl in Höhe von 8400 Euro, gegen den der Mann sich gewehrt hatte. Der Anwalt des Polizisten kündigte an, dagegen in Berufung zu gehen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, 2006 und 2007 mehrmals in Libyen gewesen zu sein, um Polizisten des Machthabers Muammar al-Gaddafi auszubilden. In dieser Zeit soll er krankgeschrieben gewesen sein. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe abgestritten und behauptet, er sei privat in Libyen gewesen.
„Das war kein Schnupperkurs im Häuserkampf“, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung. Der Polizist sagte, er habe sich über die Ausbildung der Sicherheitskräfte lediglich informiert, um sich gegebenenfalls selbstständig zu machen.
Der Arzt des Polizisten hatte zuvor erklärt, der Mann sei bei einem der Besuche in dem nordafrikanischen Land im Jahr 2007 nach einer Knieoperation krankgeschrieben gewesen. Allerdings sei der Heilungsprozess ohne Komplikationen verlaufen. Laut einer Notiz des Arztes war aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise einzuwenden. Das Gericht war allerdings der Auffassung, dass der Mann dienstfähig gewesen sei. Es sei unglaubwürdig, dass der Polizist auf Kosten einer Sicherheitsfirma, die Sicherheitskräfte Gaddafis anwarb, nach Libyen gereist sei und sich dort ausschließlich auskuriert habe.
Auch einen Verstoß gegen das Waffengesetz sah das Gericht als erwiesen an. So sei der Mann unerlaubt im Besitz von Munition gewesen. Dies hatte der Polizist auch zugegeben. Allerdings waren laut Verteidigung seine Vorgesetzten darüber informiert und billigten dies. Das Gericht verhängte eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zu je 60 Euro, die Staatsanwaltschaft hatte 140 Tagessätze gefordert. „Es geht nicht an, dass ein Beamter seinen Dienstherrn so vorführt“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.