Hamburg. Im Abendblatt-Podcast „Dem Tod auf der Spur“ geht es um einen Mörder, der sein Opfer besitzen will und mit der Leiche lebt.
Zweieinhalb Jahre lang hat niemand etwas bemerkt. Nichts von dem Drama, nichts von dem Grauen. Doch als das Unfassbare bekannt wird, ist das Entsetzen groß. Eine Nachbarin sagt erschüttert: „Ich habe wohl jahrelang mit einem Toten Wand an Wand geschlafen.“
Niemand in dem Sechsetagenhaus mit den 20 Mietparteien hat mitbekommen, dass ihr Nachbar nicht mehr lebt. Dass er, unter einer Decke und mehreren Laken verborgen, langsam verwest ist. Und dass der Mann, der den 55-Jährigen getötet hat, gewissermaßen mit dem Leichnam gewohnt hat.
Mörder und Opfer führten eine symbiotische Beziehung
„Der Mann, der um die Jahrtausendwende das Leben eines ihm sehr nahe stehenden Menschen auslöscht, hat aber nichts mit jenen Serientätern gemein, für die Töten eine zwanghafte Handlung darstellt. Er ähnelt nicht jenen Verbrechern, die den Leichnam oder Teile dessen aufbewahren, um sich noch über lange Zeit an dem Grauen ergötzen zu können“, erzählt Rechtsmediziner Klaus Püschel im Abendblatt-Podcast „Dem Tod auf der Spur“ mit Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher. Ganz im Gegenteil ist dieser Mann, den wir Andreas S. nennen wollen, der aber anders heißt, ein Mensch mit makelloser Vita. Der Totschläger arbeitet, als das scheinbar Unfassbare bekannt wird, in seinem Traumjob: als Jurist.
„Andreas S. und den Mann, den er getötet hat“, schildert Mittelacher, „haben zwölf gemeinsame Jahre verbunden.“ Die beiden haben sich zufällig im Bus kennengelernt. „Und dann wird es eine auf höchst seltsame Art nahezu symbiotische Beziehung.“ Der eine, ein durch einen Unfall seit vielen Jahren Behinderter, ist sehr dominant.
Und der andere, Andreas S., ist 28 Jahre jünger als sein Bekannter – und ein Mann mit Helfersyndrom, der zum aufopfernden Betreuer wird. Sein Bekannter wird für ihn zunehmend zum Idol. Doch nach und nach beginnt das Verhältnis, pathologische Züge anzunehmen. Der Ältere manipuliert, isoliert und kontrolliert den Jüngeren, untersagt ihm den Kontakt zu Frauen – und für mehr als ein Jahr sogar zu den Eltern. „Du gehörst mir!“, verkündet er seine Besitzansprüche.
Der Jurastudent ist dem Älteren hörig
Bei Unternehmungen empfinden Außenstehende das Verhalten von Andreas S., als „funktioniere er wie auf Knopfdruck“. In gewisser Weise ist der Student nun dem Älteren hörig, betrachtet ihn als „Guru“. Er wird behandelt wie ein Leibeigener. Als er dann, nach zwölf Jahren Aufopferung, erstmals eine Forderung des Älteren nicht erfüllen will, kommt es zu einem heftigen Streit.
Und schließlich tituliert der 55-Jährige seinen jungen Pfleger mehrfach als „asozialen Egoisten“, der sein Leben zerstöre. Damit hat der Ältere endgültig eine Grenze überschritten. Alle Verzweiflung und Wut, die der Jurastudent über Jahre tief in seinem Inneren verschlossen hat, brechen nun übermächtig aus ihm hervor. Der 27-Jährige schnappt sich eine Zange und schlägt damit immer wieder auf seinen Peiniger ein, bis der tot ist.
Nach der Tat deckt Andreas S. den Leichnam fast vollständig ab. Er hat Angst, ins Gefängnis zu kommen. Also beschließt er, sein Verbrechen zu vertuschen. Bereits am nächsten Tag geht er wie gewohnt zur Arbeit. Und das Opfer wird nicht vermisst, weil es schon lange ohne soziales Umfeld gewesen ist.
Der Täter lässt es so aussehen, als sei sein Opfer noch am Leben
Außerdem ergreift der Täter zahlreiche Maßnahmen, damit es so wirkt, als lebe sein Bekannter noch. Er schaltet den Fernseher ein, telefoniert, saugt Staub, übernachtet dort immer mal wieder. Im Winter schaltet er die Weihnachtsbeleuchtung in der Wohnung und auf dem Balkon an. Er schreibt Briefe, vor allem an Behörden wie das Sozialamt. Er sieht die Wohnung aber auch als Grabstätte, unterhält sich mit dem Toten.
Dann aber, mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Tod des 55-Jährigen, kommt Andreas S. etwas in die Quere. Es steht, als Nachweis für die Bedürftigkeit des Behinderten, eine gesundheitliche Begutachtung an. Als keine entsprechenden Termine wahrgenommen werden, stoppt das Sozialamt die Zahlungen.
Auch die Miete wird nicht mehr überwiesen. Nun lässt die Wohnungsgesellschaft die Wohnung des Mannes öffnen. Und so wird 32 Monate nach dem Tod des Querschnittsgelähmten sein Leichnam entdeckt. Wer für die Tötung infrage kommt, ist schnell klar.
„Die Rechtsmedizin ist damals von der Polizei zum Leichenfundort gerufen worden“, erinnert sich Püschel. „Der abgedeckte Leichnam lag noch im Bett. Nur der rechte Armstumpf guckte heraus, die Hand fehlte völlig. Später, bei der Obduktion, haben wir festgestellt, dass der Gesichtsschädel des Opfers geradezu zertrümmert war.“ Und bei genauerer Untersuchung der Wohnung des Opfers machten die Ermittler noch eine grausige Entdeckung: Teile der fehlenden Hand des 55-Jährigen wurden im Staubsauger gefunden.
Student wird zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Monate nachdem der Leichnam entdeckt wurde, beginnt der Prozess gegen Andreas S. vor dem Schwurgericht. Zeugen schildern, wie der junge Mann sich isolieren ließ. Die Eltern berichten von der Zeit, als ihr Sohn sie mehr als ein Jahr lang nicht besuchen durfte. Und der Angeklagte selbst erzählt von seinem sehr dominanten Bekannten, der über sein Leben verfügt habe.
Ein psychiatrischer Sachverständiger geht von erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit bei der Tat aus. Am Ende wird ein Urteil rechtskräftig, das auf dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für den Angeklagten lautet. Von einem „plötzlichen Affektausbruch“ ist unter anderem die Rede. Andreas S. sei von dem späteren Opfer „wie ein Sklave behandelt“ worden. Der Angeklagte hat letztlich die Gefängnisstrafe verbüßt – bis er wegen guter Führung vorzeitig entlassen wurde.