Lüneburg. Nach Tierpark und der Freizeitpark: Warum das Verwaltungsgericht Lüneburg erneut eine Corona-Verordnung in Niedersachsen kippt.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat Schließung des Heide-Parks Soltau aufgrund der Corona-Pandemie für nicht angemessen erklärt. Der Freizeitpark dürfe mit Hygienekonzept öffnen, teilte das Gericht in Lüneburg am Mittwoch mit.
Außer einer Test- und Maskenpflicht für Besucher stehe ein Testzentrum am Park bereit und es dürfte höchstens die Hälfte der maximalen Besucherzahl hinein. Die Betreiberin müsse zudem alle im Publikumsbereich eingesetzten Mitarbeiter vor Arbeitsantritt auf das Coronavirus testen. So werde die Ausbreitung des Virus ähnlich effektiv verhindert wie bei einer Schließung.
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Die Lüneburger Richter argumentierten in diesem Fall wieder ähnlich wie bei der Entscheidung zur Öffnung der Tierparks. Wie berichtet, sind diese nach einem Urteil des Landesgerichts Lüneburg in Niedersachsen im Unterschied zum Nachbarland Hamburg wieder geöffnet. Aufgrund der Freifläche sahen die Richter keinen Grund für eine Schließung beziehungsweise eine besondere Gefährdung der Besucher.
Öffnungstermin für Heide-Park Soltau soll schnellstmöglich folgen
„Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung“, sagte Svenja Heuer, Sprecherin des Parks am Mittwoch auf Abendblatt-Anfrage. Ein genaues Öffnungsdatum gebe es allerdings noch nicht. "Gleichzeitig sind wir uns unserer großen Verantwortung bewusst, denn allerhöchste Priorität hat zu jeder Zeit die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Selbstverständlich unterliegt eine Öffnung strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, die wir mit allen Mitteln umsetzen werden", heißt es in einer Mitteilung dazu.
Ein genaues Öffnungsdatum mit allen wichtigen Details solle schnellstmöglich bekannt gegeben werden. Dann sollen auch datierte Tages- und Reservierungstickets buchbar sein. "Mehr können wir zu diesem Zeitpunkt nicht sagen und bitten noch um ein wenig Geduld", so Heuer.