Kreis Harburg/Hamburg. Wie viel Grundwasserförderung verträgt die Lüneburger Heide? Der Gerichtsprozess in dieser Frage geht weiter.
Hamburg Wasser wird den Rechtsstreit zur Förderung von Grundwasser in der Nordheide beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg fortführen. Der Wasserversorger legte am Mittwoch Berufung beim Verwaltungsgericht ein.
Dieses hatte am 11. Oktober in erster Instanz geurteilt, dass die vom Kreis Harburg erteilte „gehobene Erlaubnis“ über eine jährliche Förderung von 16,1 Millionen Kubikmetern Grundwasser zulässig sei. Hamburg Wasser hatte auf die Bewilligung von 18,4 Millionen Kubikmeter gedrungen.
Hamburger Versorger hält an seiner Rechtsauffassung fest
Nach umfassender Prüfung der Urteilsbegründung hätten sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben, der Versorger halte an seiner Rechtsauffassung fest. Ein sicheres Wasserrecht sei für die elementare Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung unabdingbar.
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Aus Sicht von Hamburg Wasser trage das erstinstanzliche Urteil diesem Umstand nicht ausreichend Rechnung, da das Unternehmen zunehmend vor der Herausforderung steht, die Trinkwasserversorgung bei steigenden Verbrauchsmengen sicherzustellen.
300.000 Hamburger Haushalte werden mit dem Trinkwasser versorgt
„Mit der Wasserförderung in der Nordheide stehen wir in der Verantwortung, mehr als 300.000 Menschen im Hamburger Westen und in Heimfeld mit Trinkwasser zu versorgen. Für diese Aufgabe benötigen wir eine hinreichende rechtliche Grundlage. Aus unserer Sicht kann dies nur eine Bewilligung sein, die Hamburg Wasser mehr Sicherheit für die Versorgung bieten würde. Eine davon abweichende Gestattung wäre ein „kritisches Signal für die gesamte Branche“, so Geschäftsführer Ingo Hannemann zur Auffassung des Unternehmens.