Kiel. Beweisaufnahme benötigte mehr Zeit als vorgesehen. Prozess um versuchten Versicherungsbetrug wird am Dienstag fortgesetzt.
Im Prozess um einen versuchten Millionenbetrug durch einen vorgetäuschten Tod auf der Ostsee hat das Kieler Landgericht die für Donnerstag erwarteten Plädoyers verschoben. Sie sollen am kommenden Dienstag gehalten werden.
Die Verschiebung wurde notwendig, weil die Beweisaufnahme mit der Inaugenscheinnahme und dem Verlesen von Versicherungsdokumenten, Mails und Notizen der Angeklagten und deren zeitliche Einordnung mehr Zeit als vorgesehen benötigte.
Versuchter Versicherungsbetrug: Tod auf Ostsee vorgetäuscht
In dem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten versuchten Versicherungsbetrug in besonders schwerem Fall vor. Ein 53-jähriger Mann aus Kiel, seine gleichaltrige Ehefrau und seine Mutter sollen 14 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen über rund 4,1 Millionen Euro abgeschlossen haben, um beim angeblichen Tod des Mannes kräftig abzukassieren. Zur Auszahlung kam es nicht, weil das Trio vorher aufflog.
Kernfrage für die Strafbarkeit eines versuchten Versicherungsbetrugs ist nach Angaben von Juristen, ob die Angeklagten noch in Vorbereitungshandlungen waren, wie die Verteidigung annimmt. Das wäre straffrei.
Waren Angeklagte noch bei der Vorbereitung?
Andernfalls wäre es juristisch als versuchter Betrug zu werten, wenn sie bei der Mitteilung des angeblichen Todesfalls bei den Versicherungen überzeugt waren, dass diese ohne weitere Nachfragen oder Prüfungen die Versicherungssummen auszahlen würden.
Gemäß dem Tatplan soll der 53-Jährige ein Motorboot-Unglück inszeniert und sich dann monatelang versteckt haben. Er wurde schließlich auf dem Dachboden des Hauses seiner Mutter in Schwarmstedt (Nierdersachsen) entdeckt und kam in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen die 87-jährige Mutter wurde abgetrennt. Das Urteil ist in der kommenden Woche vorgesehen.