Celle. Die 34-Jährige wurde wegen mehrerer Vergehen verurteilt. Mit der radikal islamistischen Szene hat sie radikal gebrochen.
Ihr Geständnis wirkte strafmildernd: Eine ehemalige Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Mittwoch unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für viereinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Die heute 34-Jährige aus Osnabrück war Ende 2014 mit ihrer damals vierjährigen Tochter gegen den Willen des Kindsvaters nach Syrien ausgereist, hatte dort jahrelang mit IS-Kämpfern zusammengelebt und weitere Kinder bekommen.
Die Frau wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, schwerer Entziehung Minderjähriger und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
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Die IS-Rückkehrerin sitzt seit Oktober in Untersuchungshaft
Sie gehört zu den mutmaßlichen IS-Anhängerinnen, die Anfang Oktober 2021 mit ihren Kindern in einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug nach Deutschland zurückgeholt worden waren. Die frühere Islamistin sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der 4. Strafsenat des OLG würdigte, dass die 34-Jährige radikal mit der islamistischen Szene gebrochen habe.
„Die Angeklagte wird fraglos dort als Verräterin gesehen“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow. Die Verteidigung hatte eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.