Landkreis Leer. Zuspätkommer bei der Bundestagswahl sorgt für Aufregung im Wahllokal. 69-Jähriger schreitet ein, Polizei klärt den Fall auf.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Wahlrecht. Weil er bei der Bundestagswahl am Sonntag erst um 18.09 Uhr und damit neun Minuten nach Schließung des örtlichen Wahllokals an die Urne schreiten wollte, wurde einem 24 Jahre alten Mann im ostfriesischen Rhauderfehn-Langholt (Kreis Leer) ordnungsgemäß dieser Schritt verwehrt.
Dieses wollte der junge Herr allerdings nicht akzeptieren und forderte eine 62 Jahre alte Wahlhelferin vielmehr unter vorgehaltener Waffe zur Ermöglichung der Stimmabgabe auf. Der 69 Jahre alte Wahlleiter bemerkte die heikle Situation – und vor allem aber auch, dass es sich bei der Waffe offenbar um eine Attrappe handeln musste.
Waffen-Wähler war Tragweite "nicht bewusst"
Der 69-Jähriger komplimentierte den 24-Jährigen daraufhin aus dem Wahllokal. Eine Sofortfahndung nach dem Mann blieb erfolglos. Später konnte er nach Polizeiangaben als „ansonsten unbescholtener und friedfertiger“ Bürger Rhauderfehns ermittelt werden. Da er unter einer Beeinträchtigung seiner kognitiven Fähigkeiten leide, sei ihm die Tragweite seines Auftretens nicht bewusst gewesen.
Der Parka des 24-Jährigen war zum Tatzeitpunkt übrigens grün, der Mund-Nasen-Schutz schwarz. Welcher Partei der verhinderte Wähler bei der Bundestagswahl letztendlich seine Stimme geben wollte, ist indes nicht bekannt. Ohne die beiden zusätzlichen Kreuze ging der betreffende Wahlkreis Unterems mit 44,4 Prozent an die CDU.