Hannover. Vielen Menschen erleichtert das Besuche in Pflegeheimen, beim Friseur oder Terminshopping. Es gibt aber eine weitere Voraussetzung.

Wer vollständig gegen Covid-19 geimpft ist, muss zum Beispiel beim Friseurbesuch in Niedersachsen keine negative Testbescheinigung mehr vorlegen. In der Corona-Verordnung sei dies bereits seit dem 19. April geregelt, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.

Die Voraussetzung: Die Corona-Schutzimpfung müsse mindestens seit 15 Tagen komplett abgeschlossen sein, dies sei durch den Impfpass oder die Impfbescheinigung zu belegen. Diese Regelung gelte auch für Hochinzidenzkommunen mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, betonte die Staatskanzlei.

Geimpfte können ohne Corona-Test zum Friseur

Dort muss sonst jeder auch beim Terminshopping, das bis zu einem Wert von 150 möglich ist, ein negatives Testergebnis vorlegen. Es genügt kein häuslicher Selbsttest, sondern das Ergebnis eines Schnelltests unter Aufsicht.

In den Corona-Testzentren, die es in allen Kommunen gibt, kann sich jeder mindestens einmal in der Woche kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Ungeimpfte benötigen in Niedersachsen einen negativen Testnachweis ebenfalls für den Besuch in Pflegeheimen, im Kosmetikstudio oder als Betreuungsperson von zulässigem Sport für Kinder.

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Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, „dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen“.

Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko „spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis“. Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Debatte über weitere Erleichterungen für Geimpfte

Bei der Frage nach weiteren Erleichterungen für Geimpfte ist der Landtag aber uneins. Die Politiker in Hannover haben kontrovers über die Frage von mehr Rechten für bereits gegen Corona geimpfte Menschen diskutiert. Man müsse sich mit einer schrittweisen Rückkehr zur Normalität befassen, beginnend bei all jenen, bei denen individuell der Grund für die Freiheitseinschränkung weggefallen ist, argumentierte der CDU-Abgeordnete Christian Calderone am Mittwoch im Parlament. „Manche glauben, wir müssen am Ende alle Menschen gleich – gemeint ist dabei im Zweifel gleich schlecht – behandeln, und dann gibt es so etwas wie Gerechtigkeit.“

Ungleiches gleich zu behandeln führe aber nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern zu Ungerechtigkeiten, sagte Calderone. Solidarität könne nicht staatlich verordnet werden. Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner meinte, Grundrechtseingriffe könnten nicht wegen gefühlter Ungerechtigkeiten aufrecht erhalten werden. Wenn sie bei Geimpften sachlich nicht mehr gerechtfertigt seien, müssten sie aufgehoben werden.

"Geimpfte, Genese und negativ Getestete gleichstellen"

Wie der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Helge Limburg, sagte, müsse der gesellschaftliche Frieden gewahrt bleiben. Deswegen könne ein differenziertes Vorgehen, wie von der CDU gefordert, ein Weg sein: „Geimpfte, Genese und negativ Getestete gleichzustellen ermöglicht nämlich jeder und jedem letztlich den gleichen Zugang: Nicht-Geimpfte können durch negative Tests dann das gleiche erreichen wie Geimpfte.“

In dem Zusammenhang forderten Limburg und Birkner von der Landesregierung ein Konzept für Öffnungsschritte, das bereits mit der nächsten Landes-Corona-Verordnung vom 10. Mai an greifen müsse. Gerade draußen müssten mehr Aktivitäten wieder ermöglicht werden.

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Solange nicht allen Menschen ein Impfangebot gemacht werden könne, müsse auf eine unterschiedliche Behandlung von geimpften und nicht geimpften Menschen so weit wie möglich verzichtet werden, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). „Ob wir Durchgeimpfte von weiteren Einschränkungen ausnehmen müssen, müssen die weitere gesellschaftliche Debatte und die Fortschritte in der Forschung zeigen.“

Allerdings habe Niedersachsen vollständig Geimpfte in der aktuellen Corona-Verordnung bereits von Schnelltestpflichten und Quarantäneauflagen befreit, betonte Behrens. „Die ersten Schritte, die verantwortlich sind, haben wir in Niedersachsen bereits gesetzt, während andere Bundesländer noch darüber diskutieren.“

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