Nach den Silvesterkrawallen forderten Hamburger Politiker schnelle, spürbare Konsequenzen für die Täter. Passiert ist bislang nichts.

Der frühere Erste Bürgermeister Henning Voscherau (SPD) pflegte in einer Mischung aus Verzweiflung und Ironie zu sagen, Justitias Mühlen mahlen langsam, aber trefflich fein. Soll heißen: Es dauert manchmal lang, sehr lang, bis Anklage erhoben und ein Urteil gesprochen ist.

Das ist kein allein Hamburger Phänomen, aber hier besonders gut bekannt. In schlechter Erinnerung sind die Fälle schwerer Kriminalität, bei denen die Tatverdächtigen vor Eröffnung der Hauptverhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil diese unangemessen lang dauerte. Aber nicht jeder Kriminalfall ist so kompliziert, dass er ein aufwendiges staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren erfordert.

Ein schnelles Urteil gilt als psychologisch wirkungsvoll und generalpräventiv wertvoll

Nach den Silvesterkrawallen, bei denen zumeist junge Männer Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr in bisher nicht gekannter Brutalität attackiert hatten, forderten Hamburger Politiker schnelle, spürbare Konsequenzen für die Täter. Ein schnelles Urteil gilt als psychologisch wirkungsvoll und generalpräventiv wertvoll – das Instrument des „beschleunigten Verfahrens“ bietet dazu die Möglichkeit.

Gut zwei Monate später zeigt sich, dass die Anklagebehörde bei den 16 ermittelten Tatverdächtigen in keinem Fall ein beschleunigtes Verfahren beantragt hat. Mehr noch: Das Instrument wurde in den vergangenen Jahren immer seltener genutzt. Nun mag die Überlastung der Staatsanwaltschaft ein wichtiger Grund dafür sein. Gut im Sinne effektiver Strafverfolgung ist diese Tendenz nicht.

Damit politische Forderungen nach schnellen Konsequenzen für Straftäter nicht pure Lippenbekenntnisse bleiben, bedarf es einer klaren Prioritätensetzung seitens der Justizbehörde und der Leitung der Staatsanwaltschaften.