Unterschiedliche Maßnahmen bei Masken und Isolationspflicht in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Willkommen in Absurdistan: Dank der abermals unterschiedlichen Corona-Regeln in Hamburg und Schleswig-Holstein müssen sich Nordlichter, die mit dem Virus infiziert sind, zwar zu Hause nicht isolieren, dürfen in Hamburg aber nicht zur Arbeit erscheinen, wenn sie hier beschäftigt sind. Umgekehrt dürften infizierte Pendler aus Hamburg nicht im nördlichsten Bundesland ihren Dienst antreten, weil sie in der Hansestadt dazu verpflichtet sind, sich in Quarantäne zu begeben.

Noch abenteuerlicher wird es, wenn in Schleswig-Holstein, wie derzeit geplant, zum Jahresende die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr fällt: In Hamburg müssen Passagiere etwa der Regionalbahn weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen; erreicht der Zug die Landesgrenze, dürfen sie die Maske abnehmen. Die Kon­trolleure, die darüber wachen müssen, dass diese Regeln eingehalten werden, können einem schon jetzt leid tun.

Corona-Regeln führen zu Chaos an Landesgrenzen

Natürlich steht es den Landesregierungen frei, zu unterschiedlichen Einschätzungen im Umgang mit Corona zu kommen. Aber es müsste doch im Jahr drei der Pandemie möglich sein, sich zumindest so weit miteinander abzustimmen, dass die unterschiedlichen Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht an den Landesgrenzen zum Chaos führen. Das gilt allemal in einer dicht besiedelten Me­tropolregion wie Hamburg.

Zwar geht Schleswig-Holstein bei der Quarantänepflicht nicht im Alleingang vor, sondern gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Eine Abstimmung aber wäre mit den Nachbarn wichtig. Genau das mahnen andere Ministerpräsidentinnen und -präsidenten im Norden nun völlig zu Recht zumindest bei der Maskenpflicht in Bus und Bahn an, nachdem der Kieler Landeschef Daniel Günther (CDU) in dieser Frage vorgeprescht war. Einheitlich wird es übrigens auch in Schleswig-Holstein nicht zugehen, denn im Fernverkehr, also beispielsweise in Zügen der Deutschen Bahn, gilt weiter eine FFP2-Maskenpflicht.

Was ist mit Arztbesuch und Weihnachtsbummel?

Aber eben auch die Isolationspflicht wirft an der Landesgrenze zahlreiche Fragen auf – im Hinblick auf Arztbesuche, Konzerte oder Bummel über den Weihnachtsmarkt. „Nicht zweckdienlich“ sei die uneinheitliche Änderung nun zu Beginn der Atemwegserkrankungssaison, die womöglich im Verlauf des Winters wegen generell hoher Krankenstände zurückgenommen werden müsste, heißt es dazu aus der Hamburger Sozialbehörde.

Die Schleswig-Holsteiner haben in der Corona-Politik schon häufiger ihre eigene Linie verfolgt – auch wenn diese oftmals zum Zickzack geriet. Zu Beginn, im Frühjahr 2020, gehörten sie zum Team (Über-)Vorsicht, als Günther und seine Regierungsmannschaft die Landesgrenzen für Hansestädter abriegelten und Hamburger Ferienhausbesitzer des Landes verwiesen. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) wollte im Frühjahr 2020 sogar die Abiturprüfung im Norden absagen – nahm den Vorstoß dann aber schnell zurück. Dafür lockerte Schleswig-Holstein die Regeln anschließend deutlich früher und weitgehender als Hamburg. Eine Konstante blieb meist nur die mangelnde Absprache mit den Nachbarländern.

Was die Aufhebung der fünftägigen Isolationspflicht für Infizierte bringen soll, ist indes ohnehin nicht ganz klar. Infektionsketten sollten nach Möglichkeit unterbrochen werden, damit das Land funktionsfähig bleibt – und das gilt nicht nur für Corona, sondern auch die anderen Grippe- und Erkältungskrankheiten. Oder wie Günther dann auch selbst sagte: „Mit Symptomen bleibt man zu Hause.“