Die Zukunftsfragen bleiben offen. Wie weit darf der Staat in die digitale Privatsphäre eindringen, wenn Verbrecher das längst tun?

In Niedersachsen oder Bayern dürfte man sich wundern, wie harmonisch es auch gehen kann: Während dort erbittert über zusätzliche Befugnisse für die Ermittler gestritten wird, bekommt Hamburg beinahe geräuschlos neue Polizeigesetze. Das liegt an den Maßnahmen, die nicht in dem Entwurf stehen. Kein Staatstrojaner, keine Präventivhaft, kein ausgeweiteter Gefahrenbegriff. So ausgewogen und schlüssig das Konzept erscheint, wichtige Zukunftsfragen sind aber nur aufgeschoben.

Mit der Fußfessel für islamistische Gefährder reagiert die Politik auf eine Bedrohung, die lange bekannt ist. Der Einsatz der Technik entlastet die Hamburger Beamten. Dass auch bestimmte Beziehungstäter eine Fußfessel tragen müssen, ist mit Blick auf die Angst der Opfer und schwere Verbrechen dieser Art in Hamburg nur richtig.

Verbrecher wandern massenhaft in den digitalen Raum

Beim großen Thema der Ermittlungen im digitalen Raum scheut der Senat dagegen klare Entscheidungen. Es gebe vorerst kein Anlass für Online-Durchsuchungen, heißt es. Ermittler schildern dies aber ganz anders – und fügen milde hinzu, dass Politik einfach länger brauche, die Realität zu erkennen. Unstrittig braucht es in Hamburg längst eine Debatte darüber, wie weit der Staat in die digitale Privatsphäre eindringen darf, wenn Verbrecher schon massenhaft in den digitalen Raum wandern.

Der Senat ist klug beraten, dabei alle demokratischen Kräfte einzubinden, damit es nicht zu einer ideologischen Grabenschlacht kommt. Dass Innensenator Andy Grote der Opposition erst Kooperation zusicherte und den Entwurf nun vorab in die Öffentlichkeit stellte, ist kein gutes Zeichen. Auch an technischen Grundlagen muss dringend gearbeitet werden. Ermittlern, deren Rechner sich langsam durch das Internet quälen, bringen die größten neuen Befugnisse wenig.