Die Staatsanwaltschaft überzieht mit Durchsuchung
Der deutsche Diskurs ist im Gefolge der Flüchtlingskrise verroht: Es wird erregt debattiert, emotionalisiert, eskaliert. Zwischentöne, Abwägungen und Einordnungen finden kaum noch Platz – die Diskussionsforen des Internets sind zu Kampfzonen erweitert, die sozialen Medien zu asozialen Schützengräben verkommen. Dort buddeln sich Rassisten und Antirassisten immer tiefer ein. Mit einer fast obszönen Lust stürzen sich die einen auf Verbrechen von Zuwanderern; ihre Gegner reagieren darauf mit wüsten Verunglimpfungen. Und manche Medien, auch das gehört zur traurigen Wahrheit, haben sich längst auf eine der Seiten geschlagen.
Da darf es nicht verwundern, dass auch der Doppelmord vom Jungfernstieg längst politisch aufgeladen ist. Der Täter war ein Migrant aus Niger, der zur Gruppe der selbst ernannten „Lampedusa-Flüchtlinge“ gehörte. Inzwischen ist ein Video im Internet aufgetaucht, das zwar die Tat nicht zeigt, aber aus den Reaktionen der Augenzeugen die extreme Brutalität des Mordes offenbart. Weil nicht alle Details des Blutrausches in den Zeitungen und öffentlichen Verlautbarungen standen, ist nun von Schweigekartell und Verschleierung die Rede und machen neue Verschwörungstheorien die Runde. Dass es Gründe der Pietät oder Ermittlungstaktik gewesen sein könnten, kommt den Kritikern nicht in den Sinn.
Nun hat die Staatsanwaltschaft scharf zurückgeschossen und die Wohnung des Mannes, der das Video hochgeladen hat, durchsucht. Wer die hohen Hürden für derlei Maßnahmen kennt, wundert sich über diese Radikalität der Ankläger. Sie ist in ihrer Wirkung töricht, weil sie die Verschwörungsmythen der Rechten stützt – und in der Sache grenzwertig. Derlei Dokumente lassen sich kaum verbieten. Denn wo fangen die Verbote an? Und wo hören sie auf?