Zum zweiten Mal hat das Verwaltungsgericht den Behörden die Rote Karte gezeigt und den Bau der Flüchtlingsunterkunft Klein Borstel – vorläufig – gestoppt. Auch diesmal ging es den Richtern darum, Zeit für eine gründ­liche Prüfung der Rechtslage zu erhalten. Angesichts der Tragweite ihrer Entscheidung ein richtiges Ansinnen.

Es wirft kein gutes Licht auf den Flüchtlingskoordinator und seine Beamten, dass Richter sie erneut in die Schranken weisen und verhindern wollen, dass Tatsachen geschaffen werden. In Klein Borstel ist das zum zweiten Mal so. Im Fall der Flüchtlingsunterkunft Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt musste vor Weihnachten sogar das Oberverwaltungsgericht tätig werden und stoppte die Belegung.

Verantwortliche in den Behörden verweisen darauf, sie stünden unter großem Druck, die Flüchtlinge unterzubringen. Daran zweifelt niemand. Allerdings fällt auf, dass von diesem Druck oft die Rede ist, wenn Anwohner sich gegen Verwaltungsentscheidungen wehren, die über ihren Kopf hinweg getroffen wurden. Bei eigenem Versagen ist man da großzügiger.

Fast 1000 Flüchtlinge müssen noch in ehemaligen Baumärkten leben, weil die Behörde für mehr als 30 Millionen Euro Wohncontainer mietete, die nicht feuersicher sind. Wo bleibt die Offensive der zuständigen Sozial- und Innenbehörde, diese Missstände rasch zu beseitigen?

Das Besondere an dem Beschluss vom Donnerstag ist die deutliche Kritik der Richter an der Kompromisslosigkeit und der Doppelzüngigkeit der Sozialbehörde. Erst lehnte die Behörde intern eine Anfrage des Gerichts über die Möglichkeit eines Vergleichs ab, dann sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard öffentlich, es gebe keine gerichtlichen Vergleichsinitiativen.

Wenn Hamburg gemeinsam die Flüchtlingskrise meistern soll, ist es an der Zeit, dass auch die Regierenden Kompromissfähigkeit zeigen. Mit dem Kopft durch die Wand – das wird auf Dauer nicht funktionieren.