Koalition bleibt Reform schuldig
Jede Zahl aus der Statistik der Rentenversicherung hat das Zeug zur Tatarenmeldung. Und jede kann gebogen und politisch instrumentalisiert werden. So verhält es sich auch mit den Durchschnittszahlungen an die über 20 Millionen Rentenbezieher in Deutschland. Da erhalten Millionen Menschen eine monatliche Überweisung, die unter dem Niveau von Hartz IV im Alter liegt. Gleichzeitig ist die Zahl derjenigen, die auf diese Grundsicherung angewiesen sind, zwar gestiegen, aber nur leicht.
Das passt nur zusammen, wenn man sich vor Augen führt, dass jeder, der irgendwann und wenn auch nur für kurze Zeit in die Rentenkasse einzahlte, einen Leistungsanspruch hat. Das können Beamte sein, die früher angestellt waren, Selbstständige, Hausfrauen und -männer. Und dabei wird immer das Prinzip der über 100 Jahre alten Institution des deutschen Sozialstaats verkannt: Nur wer einzahlt, erhält überhaupt etwas aus dem gesetzlichen Topf der Altersvorsorge.
Deshalb, und das muss bekämpft werden, beziehen Geringverdiener, zwischenzeitlich Arbeitslose, Teilzeitbeschäftigte nur kleine Renten. Das wollte die amtierende Bundesregierung ändern. "Wer ein Leben lang hart gearbeitet hat, hat auch Anspruch auf eine gute Rente." So steht es im Koalitionsvertrag - und so dramatisch ist in diesem Fall das Versagen. Nicht die kleinste Rentenreform wurde trotz großer Versprechen angefasst. Zuschussrente für Geringverdiener wegen drohender Altersarmut: zerredet. Höhere Hinzuverdienstregeln: gescheitert. Flexibler Übergang in die Rente: verschoben. Beipackzettel für Riester-Renten: verzögert. Einheitliches Rentensystem in Ost und West: abgesagt. Neue Mütterrente: versprochen für die nächste Wahlperiode.
Die Deutschen werden immer älter, der Wohlruhestand muss finanziert werden - aber von allen. Eigenvorsorge ist wichtiger geworden. Auf die Reserven der Rentenkasse allein darf man nicht zurückgreifen. Denn dann würde man Unternehmen und Arbeitnehmer belasten und nicht alle Steuerzahler. Den demografischen Wandel sollten aber Selbstständige und Beamte ebenso mittragen.