Der NDR kritisiert das juristische Vorgehen von AWD-Gründer Carsten Maschmeyer gegen die Journalisten. Der Streit geht in eine neue Runde.

Hamburg. Im Streit zwischen dem NDR und dem Gründer des Finanzdienstleisters AWD, Carsten Maschmeyer, hat der Rundfunkrat des Senders das juristische Vorgehen des Unternehmers kritisiert. Die Vorsitzende des Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, wandte sich gegen den Versuch, "Druck auf investigativ recherchierende Journalisten“ auszuüben, in dem man ihre Arbeit auf strafrechtlich relevantes Verhalten mit Hilfe eines Gutachtens untersuchen lasse. "Solche Einschüchterungsversuche und Angriffe auf die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit weise ich entschieden zurück“, sagte sie am Montag.

Unabhängig davon würden sich die Ausschüsse des Rundfunkrates sowohl mit der NDR-Dokumentation als auch mit einer Beschwerde des AWD-Sprechers ordnungsgemäß befassen. Laut Sender gibt es eine Programmbeschwerde der AWD Holding, die sich auf die Reportage über Maschmeyer vom September 2010 bezieht.

Maschmeyer geht gegen den Film „ARD-exclusiv: Der Drückerkönig und die Politik“ vor. Die Reportage mit Christoph Lütgert war am 12. Januar im Ersten gezeigt worden. Der Film stellt die Geschäftspraktiken des AWD-Gründers und seine Nähe zur Politik kritisch dar. Die Dokumentation basiert auf einem Beitrag aus dem Format „Panorama – die Reporter“, den das NDR-Fernsehen im September 2010 gezeigt hatte.

In einer Stellungnahme von Maschmeyer von Ende Januar hieß es, dass ein Rechtsanwalt derzeit ein Gutachten erstelle, um zu prüfen, ob die Autoren der vom NDR produzierten beiden TV-Sendungen „eventuell gegen Strafgesetze verstoßen haben“. Maschmeyer hatte betont, er wolle niemanden einschüchtern, sondern „lediglich objektiv prüfen lassen“, ob hier eventuell rechtswidrige Handlungen vorlägen.

In der „Süddeutschen Zeitung“ vom Samstag hatte er gesagt, seiner Familie, seinen Freunden und ihm sei „monatelang aufgelauert und nachgestellt“ worden. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass „in dem journalistischen Übereifer“ Strafgesetze verletzt worden seien. Der Sender wies die Vorwürfe zurück.

Nach einstweiligen Verfügungen bei den Landgerichten Berlin und Köln hat die „Panorama“-Redaktion des NDR eine neue Version der ARD-Reportage realisiert. Der Sender bestätigte entsprechende Medienberichte. Auf panorama.de wird nun „Der Drückerkönig und die Politik – reloaded“ beziehungsweise der „Judge's Cut“ präsentiert. Gegen die einstweiligen Verfügungen hat der Sender Widerspruch eingelegt.