Hamburg. In Hamburg hat die Polizei am Karfreitagmorgen Lokale schließen lassen. Das Clubkombinat erhält bei seinem Appell prominente Unterstützung.
Nach der polizeilichen Schließung mehrerer Clubs hat der Interessenverband die Abschaffung des für Karfreitag geltenden Tanzverbots gefordert. „Wir sehen es als nicht mehr zeitgemäß, einen so starken Einschnitt in die Rechtsgüter Dritter zu rechtfertigen“, wurde Vorstandsmitglied Claudia Mohr in einer Mitteilung des Clubkombinats Hamburg zitiert.
Ein generelles Tanzverbot unabhängig davon, ob Personen in ihrer Religionsausübung gestört würden, sei unverhältnismäßig. Paragraf 4 der Hamburger Feiertagsschutzverordnung von 1957 schränke all jene, die auch am Karfreitag tanzen wollten, in ihrem Recht auf Freiheit von Religion ein. Mohr: „Wir vermuten eine koordinierte Aktion gegen die Clubs – ohne jegliche Vorwarnung.“
Tanzverbot am Karfreitag: Hamburger Gastronom beklagt „Debakel“
Erstmals seit den Zeiten von Innensenator Ronald Schill 2003 seien in den Bezirken Altona und Mitte Clubs auf die Einhaltung des Tanzverbots kontrolliert und unter Androhung von Bußgeldern geschlossen worden. So sei unter anderem im Uebel & Gefährlich an der Feldstraße (St. Pauli) die Polizei vorstellig geworden.
Auch Kiezlokale am Hamburger Berg seien von Schließungen betroffen gewesen. Dabei habe es dort in der Vergangenheit ausgereicht, die Musik herunterzuregeln und die Türen geschlossen zu halten.
Gastronom John Schierhorn (Schrødingers) sprach bei Facebook von einer „konzertierten Aktion“ der Polizei gegen die Musikclubs der Stadt. Durch den Abbruch der Veranstaltungen sei ein „riesiger wirtschaftlicher Schaden“ entstanden. Er drohe auch für die Nacht zum Karsonnabend, „denn überall werden gerade hektisch Veranstaltungen abgesagt. Ein Debakel für alle Künstler:innen, Gäste, Mitarbeitenden und auch die Spielstätten“.
Tanzverbot: Kultursenator Brosda unterstützt Clubkombinat Hamburg
Die Forderung des Clubkombinats erhielt umgehend prominente Unterstützung aus der Politik. Das Tanzverbot wirke „in der Tat aus der Zeit gefallen“, sagte Kultursenator Carsten Brosda (SPD) und warf die Frage auf, „ob es wirklich noch zu einer offenen und diversen Gesellschaft passt“.
Der Karfreitag sei für Christen ein hoher Feiertag. „Aber man kann die Würde dieses Tages auch wahren und es trotzdem jedem überlassen, zu entscheiden, ob er feiern oder Kultur erleben will oder auch nicht“, sagte Brosda.
Die Feiertagsschutzverordnung in der Fassung verbietet für Karfreitag „der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt wird“, sowie „musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten“.
- FDP will „Tanzverbot“ am Karfreitag aufheben lassen
- Hamburg hat beileibe nicht das strengste Tanzverbot
- Ostern in Hamburg- Die wichtigsten Gottesdienste
Sportveranstaltungen sind nur erlaubt wenn sie nicht „mit Auf- oder Umzügen oder mit Unterhaltungsmusik verbunden sind“. Die Verbote gelten von 2 Uhr bis 2 Uhr des Folgetags. In anderen Bundesländern weicht der Zeitraum ab.
Das Clubkombinat Hamburg wurde 2004 gegründet. Es vertritt nach eigenen Angaben die Interessen der „ClubbetreiberInnen, VeranstalterInnen, BookerInnen und Agenturen aus Hamburg“ in Politik und Wirtschaft und versteht sich „als Sprachrohr aller aus Musik und Kultur“.