Hamburg.

Im Schauspielhaus wird am Karfreitag „Unterwerfung“ gegeben, im Kaiserkeller durch die „Schwarze Nacht“ getanzt, und in den Kinos gibt es volle Auswahl – von „Fast & Furios“ bis zu „Die Hütte – Ein Wochenende mit Gott“. Streng genommen verstoßen diese Veranstaltungen gegen die „Feiertagsschutzverordnung“, denn die besagt, dass am Karfreitag „der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen“ ebenso verboten sind wie „musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten“.

Die FDP will diesen Passus, an den sich ohnehin kaum ein Veranstalter hält, abschaffen und hat einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht. Die Feiertagsschutzverordnung widerspreche einer strikten Trennung von Staat und Kirche, sagt der FDP-Abgeordnete Daniel Oetzel. „Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Hamburgern Vorschläge und Vorschriften zu machen, wie sie an welchen Tagen ihre Freizeit verbringen sollen.“ Der besagte Passus der Verordnung schränke „gerade jene Menschen in ihrer persönlichen Freiheit ein, die nicht religiös sind und am Karfreitag tanzen und feiern wollen“, so Oetzel.

Für den diesjährigen Karfreitag kommt der Vorstoß aber zu spät. Denn der FDP-Antrag wird erst Ende April in der Bürgerschaft behandelt.