Die Neuen Medien steigern die Bedeutung von Büchern, meint Gottfried Honnefelder, der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels

Leipzig. "Die Befürchtung, Internet oder E-Reader könnten das gedruckte Buch substituieren, haben sich nicht bewahrheitet“, sagte Gottfried Honnefelder im Vorfeld der Leipziger Buchmesse (18. bis 21. März) in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. "Verleger können inzwischen nur noch schmunzeln, wenn das Buch wieder einmal für tot erklärt wird.“ Zwar habe die Branche in den ersten beiden Monaten des Jahres ein Umsatzminus von 3,6 Prozent hinnehmen müssen, aber diese Monate hätten ohnehin einen bescheidenen Anteil am Gesamtumsatz des Jahres und fielen daher nicht so ins Gewicht. "Da darf uns nicht gleich die Panik ergreifen“, so Honnefelder weiter. "Vielleicht gehen die Leute auch nicht so viel einkaufen, weil so viel Schnee liegt“, fügte er mit einem Augenzwinkern hinzu.

Insgesamt seien die Aussichten gut: Seit 2004 sei der Buchmarkt kontinuierlich gewachsen, auch das Krisenjahr 2009 habe die Branche mit einem Wachstum von 2,8 Prozent abgeschlossen. "Ich wüsste nicht, warum sich das in diesem Jahr ändern sollte. Auch die Neuen Medien sind nicht die Erben des Buches, wie manche vorhergesagt haben. Ganz im Gegenteil.“ Viele Verlage seien sehr aktiv im E-Book-Geschäft und entwickelten neue Geschäftsmodelle. "Aber wir stehen immer noch am Anfang, die USA ist in dem Bereich schon wesentlich weiter. Wir werden sehen, wie der Markt sich entwickelt.“ Schlecht wäre es, wenn Monopole entstünden, die dann auch den Inhalt der Bücher beeinflussten, meinte Honnefelder. "Es wäre gut, wenn es möglichst viele Anbieter von E-Book-Readern gäbe.“

Über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung sei man in der Branche nicht uneingeschränkt glücklich. Danach dürfen in Deutschland Telefon- und Internetdaten nicht länger massenhaft für sechs Monate gespeichert werden, um Ermittlungen zu erleichtern. "Die abgewogene Haltung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Grundsatzurteil begrüßen wir ausdrücklich, zudem wird auch künftig die grundsätzliche Speicherung der Daten für den Auskunftsanspruch von Autoren und Verlagen zulässig sein.

Bedauerlich ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht keine Übergangsregelung oder eine Frist für die Neuregelung des Gesetzes gestellt hat. Dadurch entsteht ein rechtsstaatliches Vakuum“, so Honnefelder. "Wir kämpfen wie die Löwen gegen Raubzüge im Internet und das illegale Herunterladen von Daten. Wir brauchen entsprechende Mittel zur Verteidigung.“ Dies werde sicher auch auf der Leipziger Buchmesse thematisiert. Die Bücherschau in Leipzig habe in den letzten Jahren eine gute Entwicklung genommen. Honnefelder sieht „ein kluges und sinnvolles Zusammenspiel mit der Frankfurter Buchmesse.“