Trittau. Die Gemeindeverwaltung wollte eine neue Bauvorschrift schaffen. Die Lokalpolitik erteilte nun eine Absage. Die Hintergründe.
Eine Zufahrt pro Grundstück, die maximal drei Meter breit sein darf. Diese Regel wollte die Gemeinde Trittau für Neubauten festlegen. Doch die Lokalpolitik erteilte der geplanten neuen Bauvorschrift einstimmig eine Absage.
Eigentlich werden Breite und Anzahl von Grundstückszufahrten in den Bebauungsplänen geregelt. In Trittau sind viele B-Pläne jedoch nicht mehr gültig oder überhaupt nicht vorhanden. Daher wollte die Gemeindeverwaltung einen Regelung, die einen Wildwuchs verhindert: mit der Vorschrift, dass Zufahrten maximal drei Meter breit sein dürfen und im Normalfall nur eine pro Grundstück zugelassen wird.
Trittaus Politik spricht sich gegen neue Bauvorschrift aus
Doch der Bau- und Umweltausschuss ließ die Verwaltung in seiner jüngsten Sitzung abblitzen, einstimmig bei einer Enthaltung. Das sei ein zu großer Eingriff in die Freiheit der Grundstücksbesitzer, sagte Thies Grote von der SPD. Aber vor allem sei eine Zufahrtsbreite von nur drei Metern aus der Zeit gefallen. Grote: „Dieses Maß stammt aus einer Zeit, in der die Autos viel kleiner waren. Mit einem Golf 1 wäre das vielleicht ausreichend, mit einem modernen Kombi oder SUV nicht mehr.“
Hinzu komme, dass viele Familien mehr nur ein Auto und deshalb einen erhöhten Stellplatzbedarf hätten. Wer ein Doppel- oder Dreier-Carport aufstellen will, muss dann wesentlich mehr Fläche versiegeln, wenn die Zufahrt nur auf drei Meter Breite möglich ist.
"Eine einheitliche Regelung ist nicht sehr realitätsnah"
Die CDU hätte möglicherweise zugestimmt, wenn die Drei-Meter-Regelung nicht gewesen wäre. Ausschussvorsitzender Jens Hoffmann (CDU): „Diese Beschränkung ist problematisch. Es gibt in Trittau Wohngebiete mit den verschiedensten Strukturen, schmalen Straßen und Kurven. Da ist so eine einheitliche Regelung nicht sehr realitätsnah.“