Bad Oldesloe. Meldepflicht für Infizierte und Kontaktpersonen aufgehoben. Absonderung für zehn Tage festgeschrieben.

Am Wochenende sind in Schleswig-Holstein modifizierte Absonderungsregelungen in Kraft getreten. Darauf hat die Kreisverwaltung in Bad Oldesloe hingewiesen. Mit dem neuen Erlass wurde die Meldepflicht sowohl für Corona-Infizierte, als auch für Kontaktpersonen aufgehoben. Beide Gruppen sind aber fortan verpflichtet, sich unabhängig von Hinweisen seitens des Gesundheitsamts selbst in Quarantäne zu begeben. Zudem sollten Infizierte ihnen bekannte Kontaktpersonen eigenständig über ihre Infektion informieren.

„Es geht in dieser Phase der Pandemie vor allem darum, die Handlungsfähigkeit der Gesundheitsämter sicherzustellen, damit die vorhandenen Ressourcen auf den Schutz vulnerabler Gruppen fokussiert werden können“, erklärte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Dies setze allerdings ein hohes Maß an Eigenverantwortung von allen Bürgerinnen und Bürgern voraus.

Quarantäne-Ende nach sieben Tagen möglich

Angesichts der hohen Infektionszahlen im Kreis Stormarn konnte auch das hiesige Gesundheitsamt in den vergangenen Wochen die zeitnahe Information der Infizierten und deren Kontaktpersonen nicht mehr sicherstellen. Sie müssen sich nun generell für zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese kann nach sieben Tagen mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test vorzeitig beendet werden.

Von der Pflicht zur Absonderung als Kontaktpersonen ausgenommen sind alle, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, Personen, deren Zweitimpfung weniger als drei Monate zurückliegt, alle Genesenen, deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt, sowie Personen, die doppelt geimpft und genesen sind. Eine Absonderung ist trotzdem notwendig, sobald typische Infektionssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen, Kurzatmigkeit und Schmerzen auftreten.