Stormarn. Am Großensee ist der Wassersport verboten. Das Abendblatt liefert eine Übersicht, wo Stehpaddler in Stormarn Spaß haben können.

Mehr als ein Board und ein Ruder in Stockform braucht es nicht, um voranzukommen beim Wassersport Stand-Up-Paddling oder auch Stehpaddeln genannt. Dieses Freizeitvergnügen wird auch in Stormarn immer beliebter. Einen Grund dafür nennt der Deutsche Kanu-Verband (DKV): Der Freizeitspaß steche dadurch hervor, dass er relativ einfach sei. Jedoch gebe es ein großes Problem. „Die Befahrungsregeln sind höchst kompliziert“, sagt Ulrich Clausing, Geschäftsführer DKV-Freizeitsport. Das liege vor allem daran, dass es fürs Stehpaddeln keine gesonderten Richtlinien gibt. Der Sport sei grundsätzlich auf jedem fließenden Gewässer erlaubt. „Diese Regelung schließt Seen und Teiche aber nicht mit ein“, sagt Clausing. Letztlich entscheidet der Eigner und damit oft Städte und Gemeinden darüber, wo der Freizeitspaß möglich ist. Das Abendblatt hat sich in Stormarn umgesehen und gefragt, was wo zu beachten ist.

Bredenbeker Teich

Der Bredenbeker Teich ist Privateigentum. Nach Auskunft des Vereins Campingplatz Bredenbeker Teich gibt es dort keine Möglichkeit für Stand-Up-Paddler.

Lütjensee

„Immer wieder gibt es Probleme, weil die Menschen nicht wissen, dass der See in Privateigentum liegt“, sagt Gerhard Retter, Chef der Fischerklause am Lütjensee. Das Guthaus verleihe zwar Boards, das Gewässer dürfe aber nur mit Genehmigung von Eigentümer Klaus Albrecht befahren werden. Mit eigenen Brettern sei das nicht zulässig. Retter: „Wir vermieten maximal drei Boards. Wenn mehr Leute unterwegs sind, stört das vor allem Anwohner, deren Grundstücke an den See grenzen.“ Eine Stunde Paddeln auf dem See kostet zehn, eine halbe Stunde sechs Euro.

Großensee

Noch ist Stand-Up-Paddling auf dem Großensee verboten. Doch die Gemeinde könnte eine Erlaubnis in Hamburg beantragen.
Noch ist Stand-Up-Paddling auf dem Großensee verboten. Doch die Gemeinde könnte eine Erlaubnis in Hamburg beantragen. © HA | Henri Bagdassarian


„Das Befahren des Sees ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Gemeinde Großensee gestattet.“ Diese Worte stehen auf einem Schild am Nordstrand. Die Kommune ist Pächter, die Hansestadt Hamburg Eigentümer. Großensees Bürgermeister Karsten Lindemann-Eggers: „Um die Natur zu schützen, wurde das Befahren des Sees vor Jahren untersagt.“ Das Gebiet, in dem der See liegt, ist als Flora-Fauna-Habitat eingestuft, dort gelten besondere Richtlinien. Da die Gemeinde den See lediglich pachtet, gebe es keine Ausnahmen. Das läge im Zuständigkeitsbereich des Eigentümers, also der Hansestadt Hamburg. Der gehört der See seit 18 Jahren. Auf Abendblatt-Anfrage sagt Claas Ricker von der Hamburger Finanzbehörde: „Der Mietvertrag zwischen Großensee und Hamburg sieht lediglich die Freibadnutzung vor.“ Nutzungen durch Motorboote, Segelboote und Surfbretter seien im Mietvertrag nicht enthalten. Er schließt eine Genehmigung fürs Stand-Up-Paddling jedoch nicht aus: „Sollten uns von der Gemeinde entsprechende Wünsche erreichen, machen wir das gern möglich.“

Herrenteich


Auf dem Herrenteich ist Stehpaddeln mit Genehmigung der Stadt Reinfeld, Eigentümerin des Gewässers, erlaubt. Sie kann im Rathaus (Paul-von-Schoenaich-Straße 7) für fünf Euro Monatsgebühr erworben werden. Dazu kommt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 12,25 Euro. Laut Verwaltung ist zu beachten, „dass sich jeder an bestimmte Regeln halten muss. Belange des Naturschutzes seien zu beachten, über die die Verwaltung aufklärt. Weitere Informationen dazu gibt es telefonisch unter 04533/20 01 49. Noch ein Tipp: Auf dem Herrenteich und auf dem Poggensee in Bad Oldesloe werden SUP-Yoga-Kurse angeboten. Weitere Infos dazu finden Sie unter: www.sup-yoga-reinfeld.de.

Poggensee

Diese Luftaufnahme zeigt einen Teil der Trave bei Hamberge. Laut Ministerium für Umwelt ist das Stand-Up-Paddling auf fließenden Gewässern grundsätzlich zulässig.
Diese Luftaufnahme zeigt einen Teil der Trave bei Hamberge. Laut Ministerium für Umwelt ist das Stand-Up-Paddling auf fließenden Gewässern grundsätzlich zulässig. © Unbekannt | Unbekannt


Der Poggensee gehört der Stadt Bad Oldesloe. Sprecherin Agnes Heesch sagt: „Aus Sicherheitsgründen können wir das Stand-Up-Paddling dort nicht erlauben.“ Weitere Erläuterungen gibt Luzian Roth, einer der Geschäftsführer der Wahlstedter Stadtwerke. Die sind Pächter des Sees: „Wir können keine Verantwortung für Schwimmer oder Stand-Up-Paddler übernehmen, die sich hinter der Begrenzung des Freibades aufhalten“, dieser Bereich könne vom Badepersonal nicht überwacht werden. Da es dort kein Motorboot gibt, gäbe es im Falle eines Unglücks keine Möglichkeit, zur Hilfe zu eilen. Eine Ausnahme macht die Stadt laut Bürgermeister Jörg Lembke nur für Yvonne Hilker, die einen Stand-Up-Paddling Yoga-Kursus anbietet. Infos dazu unter Telefon 0151/56 07 36 25. Teilnahmegebühr: 25 Euro.

Wohltorfer Tonteich

Auch auf dem Tonteich ist das Stehpaddeln nicht erlaubt. Der Teich ist laut Verwaltung nur als Badeteich nutzbar. Bernd Wyrwinski ist Geschäftsführer des kleinen Freibades und sagt: „Der Tonteich ist ein stehendes Gewässer, nur rund 30.000 Quadratmeter groß und nicht fürs Stand-Up-Paddling ausgelegt.“

Mühlenteich

Der Mühlenteich in Glinde ist Eigentum der Gemeinde, laut der für Privatpersonen weder das Baden im Teich noch das Befahren erlaubt sind. Eine Genehmigung hat nur der Angelsportverein.

Mönchteich

Der Mönchteich in Trittau ist Eigentum der Hamburger Wasserwerke. Dort gibt es laut Amt Trittau bisher weder eine Genehmigung noch Anfragen zum Thema Stand-Up-Paddling.

Moorteich

Der Moorteich liegt im Eigentum der Gemeinde Heilshoop, einer kleinen Kommune im äußersten Norden des Kreises. Diese hat den Teich an einen Fischereibetrieb verpachtet. Stand-Up-Paddling ist dort nicht erwünscht.

Willstedter Badesee

Die Gemeinde Tangstedt, Eigentümer des Gewässers, hat das Stand-Up-Paddling auf dem See untersagt.

Ulrich Clausing empfiehlt Stehpaddlern, sich vorab zu informieren. Laut Kieler Umweltministerium gilt grundsätzlich die Regelung: Der jeweilige Eigentümer entscheidet, ob das Befahren mit Boards erlaubt ist. Es erfordere außerdem keine Begründung, um ein Verbot auszusprechen. Alle fließenden Gewässern und landeseigenen Seen könnten hingegen mit Boards befahren werden.