Stapelfeld. Bürgerinitiativen reichen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Umweltministerium ein. Grund sind „Verfahrensmängel“.
Die Bürger-Interessen-Gemeinschaft (BIG!) Stapelfeld und der Verein „Das bessere Müllkonzept“ haben im Verfahren zum Neubau der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Stapelfeld beim Landesumweltministerium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eingereicht.
Anlass ist der dreitägige Erörterungstermin zum 150-Millionen-Euro-Projekt Anfang Dezember in Großhansdorf. Die Initiative wirft dem LLUR, das als Genehmigungsbehörde die Debatte über knapp 600 Einwendungen geleitet hat, „zahlreiche Verfahrensmängel“ vor. Die Umweltinitiativen haben außerdem einen Fachanwalt eingeschaltet, der sie berät. Sie hatten bereits beim Erörterungstermin Klagen gegen einen möglichen positiven Bescheid angekündigt.
Neubau soll schon Mitte 2022 fertig sein
Der MVA-Betreiber EEW Energy from Waste will ein neues Müllheizkraftwerk mit einer Jahreskapazität von bis zu 350.000 Tonnen Restmüll sowie eine zusätzliche Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) für 32.500 Tonnen Trockensubstanz (plus 2500 Tonnen Reserve) bauen. Beginn soll dieses Jahr sein, Inbetriebnahme Mitte 2022.
Ihren Eindruck vom Erörterungstermin wollen die Bürgerinitiativen bei fünf Informationsveranstaltungen mit Podiumsdiskussionen in der Region weitergeben. Ihre Referenten berichten über das Genehmigungsverfahren. Unter anderem kritisieren sie, dass ein aktueller Beschluss der Europäischen Union (EU) zur „Besten verfügbaren Technik“ (BVT) nicht umgesetzt werde. Außerdem führe der niedrigere Schornstein (63 statt jetzt 110 Meter) zu mehr Schadstoffbelastung in der direkten Umgebung. Der Abriss der Altanlage sei nicht geplant, Bodenproben zur Archivierung des Ist-Zustands seien nicht genommen worden.
Fünf Info-Veranstaltungen in Stapelfeld und Umgebung
Dagegen hatte EEW bereits in Großhansdorf darauf verwiesen, dass die beste verfügbare Technik auf Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen eingeplant worden sei. Der Genehmigungsantrag wurde im November 2018 eingereicht, der neue EU-Beschluss erst am 3. Dezember 2019 veröffentlicht. Auf Anfrage des Abendblatts hatte EEW erklärt, dass es üblich sei, die veränderten Vorschriften im laufenden Verfahren anzuwenden, wenn die Genehmigungsbehörde dies für erforderlich hält. Deshalb treffe der von den Bürgerinitiativen erhobene Vorwurf nicht zu.
Ebenso hatte EEW beim Erörterungstermin und vorherigen Veranstaltungen betont, dass es keinen dauerhaften Parallelbetrieb von alter und neuer Verbrennung geben werde. Das sei schon aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht möglich. In einem mehrwöchigen Probebetrieb der neuen Anlage laufe die alte MVA mit verminderter Leistung. Danach folge der Rückbau.
Die Umweltverbände wollen ihre Sicht der Dinge an folgenden Terminen darlegen:
Stapelfeld: Dienstag, 18. Februar, 19 Uhr im Feuerwehrhaus, Hauptstraße 69.
Barsbüttel: Mittwoch, 19. Februar, 19 Uhr in der Kulturscheune Stellau, Achtern Diek 7.
Ahrensburg: Donnerstag, 20. Februar, 19 Uhr in der Grundschule Am Hagen, Dänenweg 13.
Brunsbek: Freitag, 21. Februar, 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Langelohe, Papendorfer Straße 34a.
Siek: voraussichtlich Montag, 24. Februar, 19 Uhr im Haus der Vereine, Hinterm Dorf 2.