Hamburg. Nettelnburger haben ihre Heizungen vor dem Inkrafttreten des neuen Hamburger Klimaschutzgesetzes modernisiert, um Kosten zu sparen.
Sie haben es geschafft! Die Nettelnburger konnten ihre Heizungsanlage noch vor dem Inkrafttreten des neuen Hamburger Klimaschutzgesetzes am 1. Juli modernisieren lassen und haben dadurch aus ihrer Sicht viel Geld gespart. Grund: Sie konnten kostenintensive Investitionen, die sich aufgrund ihres Alters nicht mehr amortisiert hätten, vermeiden.
Richtig zufrieden sind die Hausbesitzer allerdings nicht. „Ein bisschen listig“ sei die Umweltbehörde vorgegangen, indem sie nur spärlich über die mit dem Gesetz verbundenen Änderungen informiert hat, so Klaus Ummo Hirt. Weniger diplomatisch formuliert es Jürgen Möller: „Die Menschen sind übertölpelt worden.“
Hausbesitzer werden zur Öko-Modernisierung der Heizung verpflichtet
Das neue Klimaschutzgesetz verpflichtet Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien bei der Modernisierung ihrer Heizungsanlagen zum Einsatz von regenerativer Energien. Ziel ist es, Energie einzusparen und die CO2-Emissionen zu vermindern. Aktuell gibt es ein Förderprogramm des Bundes, das die Hausbesitzer finanziell entlasten soll.
Hirt hatte als Mitglied des Haus- und Grundeigentümerverbandes im Sommer 2020 von der Gesetzesänderung gehört. Bei den Fachleuten des Handwerkes erntete er auf Nachfragen nur Schulterzucken. Fehlanzeige auch staatlicherseits. „Ich hätte erwartet, dass die Behörde bei diesem wichtigen Thema auf die Hausbesitzer zugeht“, sagt Hirt.
Informationen hätten mit dem Grundsteuerbescheid verschickt werden können
Infos hätten mit dem Grundsteuerbescheid verschickt werden können. Mühselig sammelte er für sich und seine Lebenspartnerin Gisela Selke, beide besitzen ein Haus, Informationen. Ihnen wurde klar: Sie müssen handeln.
Im März hatte unsere Redaktion über Hirt bereits berichtet. Die Resonanz war enorm. „Wenn ich zum Beispiel im Garten war, kam ich gar nicht zum Arbeiten, weil ich über den Zaun immer wieder angesprochen worden bin“, sagt Hirt.
Nettelnburger wollen nicht als Klimaschutzgegner abgestempelt werden
Zu den Menschen mit Informationsbedarf gehörten Christa und Jürgen Möller, die sich nach weiteren Recherchen ebenfalls zur Erneuerung der Heizungsanlage vor dem Stichtag entschieden. Richtig sauer sind die Nettelnburger geworden, als die Umweltbehörde am 25. Juni eine Pressemitteilung herausgegeben hat, worin die neue Pflicht als Teil des 2019 beschlossenen Klimaschutzgesetzes beschrieben wurde. „Dies ist erst im Februar 2020 im Gesetzesblatt veröffentlicht worden. Es ist nur ein Detail, aber es ist bezeichnend für die Informationspolitik“, so Hirt.
Den Makel der Klimaschutzgegner wollen sie sich nicht anhängen lassen. Hirt verweist auf umfangreiche Investitionen in sein Haus in den Jahren 2007 und 2017, unter anderem in die Dämmung von Dach, Wänden und Fenstern.
Das Alter der Hausbesitzer spielt für sie eine entscheidende Rolle
Und das Ehepaar Möller hatte bereits beim Bau des Hauses 1980 deutlich mehr in die Isolierung investiert als damals üblich. Für die Vier spielt ihr Alter rund um die 80 Jahre die entscheidende Rolle. „Für mich würde sich das nicht mehr amortisieren. Es wird dann ein Thema für meine Erben sein“, sagt Möller.
Den Häusern im Wohngebiet rund um den Hackmackbogen in Nettelnburg ist anzusehen, wann sie errichtet worden sind. Sie spiegeln die gängigen Baustile von 1979/80 wider. Das Gebiet wurde damals in einem Rutsch für Familien erschlossen, die eine soziale Bedürftigkeit nachweisen mussten, dafür den Grund zu einem Preis unter Marktwert erhielten.
Heizungsanlage hat schon einige Jahre gearbeitet, ist aber noch intakt
Noch etwas eint die Hausbesitzer. Sie haben alle schon einmal die Heizung auswechseln müssen. Die zweite Anlage funktioniert in der Regel noch. Das Ende ihrer Lebenszeit ist aber absehbar. Und da sorgt das neue, am 1. Juli in Kraft getretene Hamburger Klimaschutzgesetz für besondere Unruhe. Denn es legt den Hausbesitzern neue, kostentreibende Pflichten bei der Erneuerung auf. Besonders betroffen sind die Besitzer von älteren Einfamilienhäusern, von denen es in Bergedorf einige gibt, etwa in Nettelnburg.
Zu den ersten, die auf die Probleme durch das neue Paragrafenwerk gestoßen sind, gehörte im Sommer 2020 Klaus Ummo Hirt (78). Er informierte sich, entschied sich zur frühzeitigen Erneuerung, um Investitionskosten zu sparen und erteilte Anfang 2021 einen Auftrag für eine neue Heizung mit Warmwasserversorgung an eine lokale Firma. Seine Lebenspartnerin schloss sich ihm an.
Hirt hätte fast das Dreifache für die Erneuerung zahlen müssen
„Meine Heizungsanlage war zwar 23 Jahre alt, funktionierte aber noch gut“, berichtet Gisela Selke (78). Bei den Überprüfungen seien alle Werte immer noch im grünen Bereich gewesen. „Eigentlich hätte sie noch nicht ausgewechselt werden müssen.“
Durch die Endabrechnung fühlt sich Hirt bestätigt. 8200 Euro hat ihn seine neue Anlage gekostet. Bei einer klimaschutzgesetzkonformen Lösung, unter anderem mit einer Solaranlage auf dem Dach, hätte er rund 15.000 Euro mehr zahlen müssen. Und er hatte das Problem, dass die Anlage zu schwer für das Dach hätte sein können. Dann hätte er sogar noch das Dach verstärken müssen.
Handwerker hatten Mühe, alle Aufträge vor dem 1. Juli abzuarbeiten
Rechtzeitig zum Stichtag 30. Juni ist der von Hirt beauftragte Handwerksmeister fertig geworden und die Anlage wurde vom Schornsteinfegermeister abgenommen. „Das hat alles sehr gut geklappt“, berichtet er.
Im Nachhinein ist er froh, bereits Anfang des Jahres den Auftrag erteilt zu haben. Aus einem Gespräch mit seinem ausführenden Handwerker weiß er, dass der reichlich Aufträge für Heizungserneuerungen vor dem 1. Juli hatte. „Er wusste gar nicht, wie er das alles abarbeiten sollte. Kurzfristige Aufträge hätte er gar nicht ausführen können“, so Hirt. Durchaus möglich, dass es daher nach dem 1. Juli eine Auftragsdelle gibt.
Die Elektronik macht die neuen Heizungsanlage anfälliger
Eine in dieses Bild passende Beobachtung haben Christa und Jürgen Möller (80) gemacht, die vis-à-vis von Hirt und Gisela Selke wohnen. „In den vergangenen Wochen standen hier viele Handwerkerautos“, sagt Christa Möller. Sie hatten sich über Hirt informiert und sich ebenfalls für eine Erneuerung entschieden. Von dem kämpferischen Senior haben sich einige Nettelnburger informieren lassen.
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Ein Nachteil muss mit dem Einbau der neuen Heizungsanlage allerdings in Kauf genommen werden. „Der Handwerker hat uns gesagt, die neue Anlage wird nicht so lange halten wie die alte“, so Christa Möller. „Es steckt zu viel Elektronik drin.“
Witwen und junge Familien wären besonders benachteiligt
Das Gesetz hat für sie auch eine soziale Komponente. Probleme bekommt, wer die höheren Investitionen nicht aus seinen Rücklagen bestreiten kann. „Älteren Menschen werden doch keine Kredite gegeben, oder sie müssen eine Hypothek auf ihr Haus aufnehmen“, so der Nettelnburger Klaus Ummo Hirt.
Besonders betroffen sind für Christa Möller alleinstehende Frauen. Sie berichtet von einigen Frauen, die nach dem Tod ihres Ehemannes das Haus gerade so halten können. Hohe Investitionen seien da nicht drin, so Christa Möller. Probleme könnten auch jüngere Familien bekommen, deren Finanzierung in der Regel hart auf Kante genäht ist. „Die denken wohl, alle Hausbesitzer haben Geld“, sagt Jürgen Möller an die Adresse des Gesetzgebers. Er hielte es für sinnvoll, wenn es erst bei einem Besitzerwechsel einer Immobilie die Pflicht zur Öko-Sanierung geben würde.
Die Umweltbehörde antwortet
„Etwa ein Viertel der gesamten Hamburger CO2-Emissionen stammen aus der Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser. Um den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung der bestehenden Gebäude zu erhöhen, wurde eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien eingeführt“, argumentiert die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) auf Anfrage zum neuen Klimaschutzgesetz.
15 Prozent des Energiebedarfs müssen regenerativ erzeugt worden sein. Gängige technische Lösungen zur Erfüllung der neuen Öko-Pflicht sind zum Beispiel die Nutzung von Solarthermie, einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung, etwa Pelletheizung. Auch ein Anschluss an ein Wärmenetz reicht in den meisten Fällen aus.
Behörde ist der Meinung, gut informiert zu haben
Es gibt daneben nach Auskunft der Umweltbehörde auch Ersatzmaßnahmen, beispielsweise die Erstellung eines Sanierungsfahrplans oder bauliche Wärmeschutzmaßnahmen wie neue Fenster, Türen oder Fassadendämmung, die mit einem gewissen Prozentsatz für die Pflichterfüllung angerechnet werden können. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Quartierslösung sind Möglichkeiten zur Pflichterfüllung.
„Über diese Entwicklung sind alle Kammern, Verbände und Fachorganisationen frühzeitig informiert. Nach unserer Kenntnis gibt es keinen Heizungsmonteur oder Heizungsfachbetrieb, der seine Kunden über diese Regelung nicht ausführlichst informieren und beraten könnte“, erklärt Pressesprecher Björn Marzahn. Für Hausbesitzer werden Informationsangebote auf der Website www.hamburg.de/energielotsen/veranstaltungen/ aufgelistet.