Bad Oldesloe. Wo weiter 2G-plus gilt und wann beim Shopping, in der Freizeit und beim Besuch von Einrichtungen Masken getragen werden müssen.
Die Bundesregierung bleibt dabei: Trotz drastisch steigender Infektionszahlen wurden die Corona-Maßnahmen zurückgefahren. Auch in Schleswig-Holstein sind etliche Auflagen entfallen. Was in Sachen Test- und Maskenpflicht und den 2G/3G-Regeln aktuell in Stormarn gilt, erfahren Sie im folgenden Überblick:
Pflicht zum Testen in Pflegeeinrichtungen bleibt
Für Personal und Eltern in Kitas und der Kindertagespflege gilt nach wie vor die Pflicht, sich regelmäßig zu testen. Die Testverpflichtung bleibt auch in allen Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Eingliederungshilfe wie beispielsweise für Behinderte bestehen. Wer ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim besucht, muss eine FFP2-Masken tragen. Es liegt im Ermessen der Pflegeheime, ob sie es Besuchern erlauben, die Maske in den Zimmern der Bewohner abzusetzen oder nicht.
Eine FFP2-Maske ist erforderlich bei Veranstaltungen und Versammlungen in Innenräumen mit mehr als 100 Teilnehmenden. Auch dann, wenn die Teilnehmerzahl geringer ausfällt, es aber keine festen Sitzplätze gibt oder zu körperlichen Aktivitäten wie Singen kommt. Das betrifft auch Veranstaltungen im Bereich außerschulische Bildungsangebote.
Singen in Gemeinschaft ist mit Maske erlaubt
Generell gilt für gemeinschaftlichen Gesang bei rituellen Zusammenkünften innerhalb von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Ebenso wie in Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr und bei touristischen Fahrten wie beispielsweise im Innenbereich von Bussen.
Gleiches gilt für den Besuch von Einzelhandelsgeschäften und Geschäftsräumen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen sowie Einkaufszentren.
In Diskotheken ist Interaktion besonders hoch
Rigoroser fallen hingegen die Regeln im Bereich Diskotheken, Clubs und ähnlicher Lokale wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos aufgrund der hohen Interaktion des Publikums aus: Für diese Stätten heißt es nach wie vor Zutritt nur mit 2G-plus. Das heißt, dass nur Menschen eingelassen werden, die nachweisen, dass sie doppelt geimpft oder genesen sind sowie einen Booster bekommen haben oder einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen können.
Während an den Schulen in Innenräumen die Maskenpflicht vorerst beibehalten wird, entfällt die Auflage, sich regelmäßig auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen. Für freiwillige Tests sollen aber weiterhin Testkits zur Verfügung stehen. Die neuen Regelungen gelten bis einschließlich 2. April.