Das sind laut Bildungsministerium die Kernpunkte für die Erneuerung des Schulsystems.
Kiel. Jetzt liegt sie auf dem Tisch - die Novelle des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes. Das geänderte Gesetz soll 2011 in Kraft treten. Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug hat die Kernpunkte am 27. April vorgestellt: Wahlrecht zwischen acht- und neunjährigem Bildungsgang am Gymnasium, Abschaffung der "prophylaktischen" Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss und die flexible Ausgestaltung von Regional- und Gemeinschaftsschule.
Die Punkte in der Übersicht:
Wahlrecht zwischen acht- und neunjährigem Bildungsgang:
Dem Gymnasien wird grundsätzlich eine Wahlfreiheit zwischen dem verkürzten achtjährigen Bildungsgang (G8) im dem neunjährigem Bildungsgang (G9) eingeräumt. Das haben die Koalitionsfraktionen CDU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart. Auch das Nebeneinander beider Angebote ist an den Gymnasien denkbar. Dabei soll nach dem neuen Gesetz jeder Schülerin/jeder Schüler in zumutbarer Entfernung beide Varianten finden können. In den Regionen Schleswig-Holsteins, in denen es faktisch nur ein Gymnasium gibt, sollen diese G8 und G9 parallel anbieten. Dies soll ab dem Schuljahr 2011/12 gelten.
Abschaffung der „prophylaktischen“ Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss
Auf die für Schulen und Schüler aufwändigen „prophylaktischen“ Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss wird mit dem neuen Schulgesetz verzichtet. Den Hauptschulabschluss erhalten Schülerinnen und Schüler ohne gesonderte Prüfung mit der Versetzung in die 10. Klasse eines Gymnasiums, der Gemeinschaftsschule oder des Bildungsgangs zum Erwerb des Realschulabschlusses an einer Regionalschule. Analog dazu wird der Realschulabschluss mit der Versetzung in die 11. Klasse am Gymnasium erworben. An Regional- und Gemeinschaftsschulen bleibt die Prüfpflicht in den Fällen erhalten, in denen vor dem Hintergrund der Leistungen im 1. Halbjahr der 9. Klasse erhebliche Zweifel daran bestehen, das die Schülerin oder der Schüler die Jahrgangsstufe 10 erreicht.
Flexible Ausgestaltung von Regional- und Gemeinschaftsschulen
Um die Schularten Regional- und Gemeinschaftsschule später zusammenfassen zu können, erhalten die Gemeinschaftsschulen erweiterte Möglichkeiten für die Art und Weise der Unterrichtsgestaltung. Auch Formen äußerer Differenzierung sollen möglich sein - Gemeinschaftsschulen sind nicht mehr starr auf das Prinzip des binnendifferenzierten Unterrichtes - und damit des Unterrichts im gemeinsamen Klassenverband - ausgerichtet. Die Novelle sieht vor, dass Schulen auch abschlussbezogene Klassenverbände oder andere Formen eines stärker differenzierten Unterrichtsangebotes wählen können.
Zuständige Schule
Gemeinschaftsschulen können in Zukunft auch örtlich zuständige Schulen sein. Schülerinnen und Schüler, die bei Kapazitätsproblemen an anderen Schulen nicht ankommen, sollen auch den Gemeinschaftsschulen zugewiesen werden können. Damit wird dem Aspekt der Wohnortnähe beziehungsweise des kurzen Schulweges stärker als bislang Rechnung getragen.
Schullastenausgleich
Die neuen Bestimmungen zum Schullastenausgleich ermöglichen eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben des jeweiligen Schulträgers. Die Ermittlung und Erhebung der Kosten sollen künftig von den Schulträgern vorgenommen werden.
Zeitplan
Die Novelle des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes ist am 27. April 2010 als Referentenentwurf von der Landesregierung verabschiedet worden. Es folgt die Verbändeanhörung, dann gibt es den Regierungsentwurf der Landesregierung. Dieser ist Grundlage des parlamentarischen Verfahrens, das mit der abschließenden Lesung des Gesetzes endet. Das Gesetz soll 2011 in Kraft treten.