Rostock. Wegen des Nahostkonflikts hatte Aida Reisen abgesagt – sogar solche, die nicht durch Gefahrengebiet führen. Betroffener hatte geklagt.
Die Sicherheitslage im Roten Meer und dem Suezkanal ist kritisch. Seit dem militärischen Vorgehen Israels in Gaza und dem wiederholten Beschuss von Schiffen im Roten Meer durch die Huthi-Rebellen ist eine Kreuzfahrt in diesen Gebieten gefährlich geworden. Zahlreiche Veranstalter sagen ihre Reisen ab und begründen dies mit Sicherheitsbedenken.
Allerdings hat das Unternehmen Aida Cruises auch Touren abgesagt, die gar nicht durch die Risikogebiete hätten führen sollen. Dagegen hat ein Betroffener nun vor dem Landgericht Rostock (Aktenzeichen 1 O 349/24) geklagt.
Aida sagt Kreuzfahrt ab – Passagier klagt vor Gericht
Der Kläger hatte die Kreuzfahrt „Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2“ mit der „Aidablu“ von Februar bis März dieses Jahres gebucht, die ausgehend von den Seychellen im Indischen Ozean hätte stattfinden sollen, heißt es von Kreuzfahrt-Anwalt.de, einem Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Laut Kanzlei soll die Strecke mit der angespannten Sicherheitslage im Roten Meer unmittelbar rein gar nichts zu tun haben. Dennoch sei auch seine Reise Ende Januar von Aida „angesichts der jüngsten Entwicklungen im Roten Meer“ kurzfristig abgesagt worden.
Auf Abendblatt-Anfrage äußert sich Aida und sagt: „Die Durchfahrt durch das Rote Meer ist schwierig, die Umplanung um Afrika dauert länger. Es betrifft auch immer Reisen, die nicht direkt durchs Rote Meer führen, sondern auch immer Nach- und Vorprogramm.“
Aida Cruises auf Schadensersatz verklagt: Kreuzfahrt wegen Sicherheitsbedenken abgesagt
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de könne sich Aida allerdings nicht auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne der reiserechtlichen Schadensersatzvorschriften berufen. „Vielmehr traf Aida die bewusste und rein unternehmerische Entscheidung, das Schiff so zeitig auf den erforderlichen Umweg zu schicken, dass der Beginn der Kreuzfahrtsaison im östlichen Mittelmeer planmäßig erfolgen kann“, sagt er.
Vor dem Landgericht Rostock wurde am 18. Oktober nun ein passendes Urteil gefällt: Der Kläger soll Schadensersatz wegen „entgangener Urlaubsfreude“ in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises bekommen – das entspräche mehreren Tausend Euro.
Rechtskräftig ist das Urteil laut Aida bislang allerdings noch nicht. Die Reederei habe Berufung eingelegt.
Aida sagt Kreuzfahrt ab: Einzelfall entscheidend für rechtliche Ansprüche
Bei Reiseabsagen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt ist allerdings zu unterscheiden, so der Hinweis der Kanzlei. Handelt es sich bei der Kreuzfahrt um die eigentliche Fahrt durch Risikogebiete wie das Rote Meer oder den Suezkanal, verbleibt es bei der Erstattung des Reisepreises. „Schadensersatzansprüche scheiden aus“, so Mirko Göpfert.
Im nun vor dem Landgericht Rostock geführten Rechtsstreit wurde durch den Veranstalter Aida Cruises jedoch die Sicherheitslage bei der Absage angeführt, obwohl das Schiff erst nach der Fahrt mit den Passagieren auf der Überführung zum nächsten Abfahrtsort durch Risikogebiet führe.
In solchen Fällen können Veranstalter die Sicherheitslage nicht als Absagegrund angeben, und für Fahrgäste beständen über die Erstattung des Reisepreises hinaus auch Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe, so der Rechtsanwalt.
Aida sieht das anders und sagt: „Wir kommen sonst nicht um Afrika herum.“
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Dennoch bietet sich für Betroffene an, ihre Kreuzfahrt-Absage zeitnah überprüfen zu lassen, „um nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren.“