Hamburg. Nur wer vor dem 1. Juli seine alte Anlage austauscht, umgeht Auflagen des Senats. Installateure spüren deutlich höhere Nachfrage.

In so manchem Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhaus dürfte noch immer eine alte Ölheizung arbeiten. Durch die zum 1. Januar eingeführte CO2-Bepreisung müssen die Eigentümer solcher Immobilien allerdings empfindliche Mehrkosten hinnehmen: Wer zum Beispiel in einem 150-Quadratmeter-Haus mit einem schlechten Energiestandard und rund 3000 Liter Heizölverbrauch pro Jahr lebt, muss nach Berechnungen des Fachmagazins „Bauidee“ allein für den Zeitraum von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1800 Euro einkalkulieren – und danach werden die Zusatzkosten voraussichtlich eher noch steigen.

In Hamburg gilt seit dem 1. Januar darüber hinaus die Umsetzungsverordnung des Klimaschutzgesetzes der Hansestadt. Diese neue Verordnung macht Privathausbesitzern, die ihre Heizkosten durch den Einbau einer modernen, sparsameren Anlage senken wollen, eine strikte Vorgabe im Hinblick auf die Technik: Wenn das Gebäude vor 2009 gebaut wurde, darf nach dem 1. Juli 2021 – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – nur noch eine Heizung eingebaut werden, die die Wärme zu mindestens 15 Prozent durch erneuerbare Energien erzeugt. Dafür kommt die Solarthermie ebenso infrage wie eine Holzpelletheizung oder eine Wärmepumpe.

Gas- oder Ölheizung: Stichtag 30. Juni 2021

Im Umkehrschluss heißt das: Wer einfach nur eine effizientere Gas- oder Ölheizung installieren lassen und nicht auf die neuartigen Technologien setzen möchte, hat dafür nur noch bis Ende Juni Zeit. Schon allein durch den Umstieg auf moderne Öl-Brennwerttechnik könne man den Verbrauch um bis zu 30 Prozent reduzieren, heißt es vom Heizungsbauer-Unternehmen Thermondo.

„Aber die meisten Menschen, die sich für eine Heizungserneuerung interessieren, sind aufgeschlossen für Lösungen mit erneuerbaren Energien“, sagt Peter-M. Friemert, Geschäftsführer des Hamburger Zentrums für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt (Zebau). Die Gesellschaft ist neben der Verbraucherzentrale und der Handwerkskammer Partner des Beratungsteams „Hamburger Energielotsen“ im Auftrag der Umweltbehörde. Mit der CO2-Bepreisung habe die Bundesregierung dazu beigetragen, „fossile Brennstoffe für Hausbesitzer unattraktiver zu machen“, so Friemert. Insgesamt gelte für Heizungserneuerungen: „Der Nachfrageboom seit Anfang vorigen Jahres ist ungebrochen.“

Zuschüsse von bis zu 45 Prozent möglich

Neben der großzügigen staatlichen Förderung habe dies wohl auch mit der Corona-Pandemie zu tun: „Viele Hausbesitzer investieren das Geld, das sie nun nicht für Reisen ausgeben, in ihr Eigenheim.“ Zwar sind Experten zufolge Holzpelletheizungen mit 12.000 bis 14.000 Euro und Gas-Hybridheizungen einschließlich der Kollektoren für die Solarthermie mit 15.000 bis 20.000 Euro teurer als eine reine Gasheizung, die es für weniger als 10.000 Euro gibt.

Doch nach den seit Anfang 2020 geltenden neuen Förderbedingungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) sind laut Friemert Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der Kosten des Austauschs einer alten Ölheizung durch eine moderne Anlage möglich. Ohne den „Ölheizungsbonus“ gibt es immerhin noch bis zu 35 Prozent.

Heizungen: Austauschmarkt boomt

Im Corona-Jahr 2020 hat die Heizungsindustrie einen kräftigen Schub beim Austausch veralteter Anlagen verzeichnet. „Nach 20 Jahren der Stagnation im Austauschmarkt kam es insbesondere durch das Förderprogramm ,Heizen mit erneuerbaren Energien‘ zu einem kräftigen Wachstum von 13 Prozent gegenüber 2019“, sagte Uwe Glock, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH).

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Für Anlagen, in denen Holzpellets verbrannt werden, ergab sich sogar ein Wachstum von 138 Prozent. Der Einbau von Wärmepumpen legte immerhin um 40 Prozent gegenüber 2019 zu.