Hamburg. Bislang nur wenige Dosen des Corona-Impfstoffs von Biontech verfügbar. Warum einige Hamburger Ärzte leer ausgehen und Bußgelder drohen.
In Hamburger Hausarztpraxen sind am Mittwoch die ersten Dosen des Corona-Impfstoffes von Biontech/Pfizer an Patienten verabreicht worden. Wie beim Volksdorfer Allgemein- und Notfallmediziner Dr. Björn Parey, der mit vier weiteren Ärztinnen zusammenarbeitet, sind derzeit nur wenige Dosen verfügbar. Von den in dieser Woche 20.000 für die Praxen geplanten Einheiten hat Parey zunächst 24 bekommen. Er sagte dem Abendblatt, davon seien 14 für Hausbesuche vorgesehen, 10 erhielten Patienten, die er für den Auftakt des Impfens bei den Niedergelassenen bereits eingeladen habe.
Wochenlang habe sich eine Mitarbeiterin durch die Akten gelesen. Alle über 80-Jährigen, die der Praxis bekannt seien, habe man abtelefoniert. Die Fälle mit erheblichen Vorerkrankungen wurden identifiziert, um sie zeitnah gegen das Coronavirus impfen zu können – wenn denn mal ausreichend Impfstoff bei den Apotheken bestellt werden könne.
Corona-Impfung: Hausärzte müssen Reihenfolge einhalten
Erst die Senioren und die Patienten mit Vorerkrankungen: Die Hausärzte müssen die Reihenfolge einhalten. Sie haben etwas Spielraum, wenn mal ein Patient nicht zum Termin erscheint und alle Dosen eines Biontech-Fläschchens verimpft werden müssen. Ein bis zwei Stunden ist das angebrochene Sechser- oder Siebener-Behältnis haltbar. Wie KV-Vorstandschef Walter Plassmann sagte, solle die Verordnung "großzügig" ausgelegt werden. Es gehe jetzt um effizientes Impfen.
Am Nachmittag machte sich Pareys Team mit Impfspritzen auf zu Pflegebedürftigen, die im eigenen Haus bettlägerig sind oder es wegen gesundheitlicher Einschränkungen weder in die Praxis noch ins Impfzentrum schaffen.
Ärger um abgesagte Lieferungen für Privatpraxen
Derweil macht sich unter Hamburgern Unmut breit, weil einigen offenbar bereits Impfungen in Praxen angeboten wurden, die Ärzte aber einen Rückzieher machten. Das betrifft vor allem Privatpraxen, die nicht Teil der Kassenärztlichen Vereinigung sind. Sie hatten ebenfalls gehofft, mit Impfstoff versorgt zu werden. Wie es in einem Schreiben des Apothekervereins heißt, das dem Abendblatt vorliegt, dürfen laut neuer Allgemeinverfügung aus dem Bundesgesundheitsministerium vorerst nur die Ärzte bei Apotheken bestellen, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können. Damit fallen zunächst auch Betriebsärzte aus. Wer dagegen verstößt, muss laut Infektionsschutzgesetz mit Bußgeldern rechnen.
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Der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Dr. Pedram Emami appellierte an alle Impfwilligen: „Bitte bedrängen Sie die Ärztinnen und Ärzte nicht mit Impfwünschen – es gilt nach wie vor die Impfreihenfolge, und Ihre Hausärztinnen und Hausärzten wissen genau, wer ihrer Patienten wann dran ist.“
Auch Hausarzt Parey hat eine Tendenz beobachtet, die ihn fassungslos macht: Menschen mit Fieber oder Halsschmerzen, die auch auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten, gehen in ein Testzentrum und lassen sich schnelltesten. Dabei könnten sie hochinfektiös sein und das Virus weiterverbreiten. Parey mahnte die Hamburger, die 116 117 anzurufen und im Zweifel lieber einen gut geschützten Arzt einen professionellen Abstrich machen zu lassen.