Hamburg. Es geht um „patriarchische“ Führung, eine Karibik-Reise, die Rücktrittswelle und mehr. Nun gibt es sogar eine brisante Kündigung.

  • Innerhalb des Hamburger Golfclubs Treudelberg ist ein erbitterter Streit ausgebrochen
  • Im Mittelpunkt steht ein Vorstandsmitglied, das für dubiose Vorgänge verantwortlich sein soll
  • Die Folge: Zahlreiche Mitglieder kehren dem Verein den Rücken – andere stellen sich dem entgegen
  • Auch eine merkwürdige Karibik-Reise spielt eine Rolle

Die Heimat des Golf & Country Clubs Hamburg-Treudelberg e.V. ist einer der schönsten Golfplätze in Norddeutschland. Tatsächlich grenzt die malerische Anlage in Lemsahl-Mellingstedt an ein Naherholungsgebiet, auch das Alstertal ist nicht weit. Doch die Idylle ist trügerisch.

Denn innerhalb des renommierten Vereins, der sich in Kurzform Golfclub Treudelberg nennt, ist ein Streit ausgebrochen. Der landete bereits vor Gericht, führte zum Rücktritt mehrerer Vorstandsmitglieder, kostet den Verein jetzt womöglich seine Existenz und zumindest seine Heimat.

Golfclub Treudelberg: Streit und Rücktritte wegen eines Vorstandsmitglieds

Während auf der Anlage darüber bislang nur hinter vorgehaltener Hand getuschelt wird, liegen dem Abendblatt Unterlagen vor, die zeigen: Für den Ärger soll insbesondere das Verhalten des langjährigen und engagierten Vorstandsmitglieds Paul Schmidt (Name von der Redaktion geändert) verantwortlich sein.

An der Lemsahler Landstraße 55 befindet sich das Steigenberger Hotel Treudelberg. Der dazu gehörende Golfplatz ist Heimat des Golf & Country Clubs Hamburg-Treudelberg e.V.
An der Lemsahler Landstraße 55 befindet sich das Steigenberger Hotel Treudelberg. Der dazu gehörende Golfplatz ist Heimat des Golf & Country Clubs Hamburg-Treudelberg e.V. © FUNKE Foto Services | Thorsten Ahlf

Etliche Mitglieder werfen ihm vor, den Vorstand „patriarchisch“ zu führen und unseriös zu handeln. Andere Vorstandsmitglieder hätten sich gegen „seine Machenschaften“ nicht durchsetzen können. Seinetwegen hätten in den vergangenen Jahren etliche Vorstandsmitglieder aufgegeben, hätten sich nicht zur Wiederwahl gestellt oder seien zurückgetreten, wird behauptet.

Tatsächlich gab es allein in den vergangenen zwei Monaten eine wahre Rücktrittswelle: erst Schatzmeister Oliver Lindloff, dann Präsident und 1. Vorsitzender Uwe von Böhl – und jüngst, nur kurz nach seiner Ernennung, auch der neue Schatzmeister Rainer Kelpe.

Betreibergesellschaft kündigt Golf & Country Club Hamburg-Treudelberg e.V.

Doch das Schlimmste für die 1800 Mitglieder des Golfclubs Treudelberg dürfte sein: Die Betreibergesellschaft, die die Golfanlage besitzt und die auf dem Grundstück das Steigenberger Hotel Treudelberg betreibt, hat dem renommierten Verein zum Jahresende gekündigt. Er wird die Anlage dann nicht mehr nutzen dürfen.

Auch die Betreibergesellschaft gibt unter anderem dem besagten Vorstandsmitglied die Schuld. In einem begleitenden Schreiben, das dem Abendblatt vorliegt, heißt es: Das weniger akzeptable Verhalten einiger Vorstandsmitglieder, „insbesondere im Fall von Herrn Schmidt“, habe zu einem „bedauerlichen Vertrauensverlust“ geführt und die Entscheidung, die Rahmenvereinbarung mit dem Golf & Country Club Hamburg-Treudelberg e.V. zu kündigen, „maßgeblich beeinflusst“.

Golfclub: Bei Mannschaftsreise in die Karibik wurden Bargeldsummen aufgeteilt

Zurück zum Streit innerhalb des Vorstands: Die Gründe hierfür liegen schon länger zurück – waren aber vor wenigen Monaten Anlass für acht Vereinsmitglieder, den Beirat einzuschalten. 2020 soll Schmidt im Rahmen einer Mannschaftsreise in die Dominikanische Republik eine 17- und zwei 18-jährige Spieler zum Transport von Bargeld eingesetzt haben. Das löste im Nachhinein bei einigen Mitgliedern und Eltern Irritationen aus: Wollte er mit der Aufteilung die Ausfuhrbestimmungen für Bargeld (mehr als 10.000 Euro müssen beim Zoll deklariert werden) umgehen?

Im Jahr 2021 soll Schmidt einem auswärts wohnenden Spieler eine außergewöhnlich hohe finanzielle Förderung – die Rede ist von einem fünfstelligen Betrag – für die Fahrten aus seinem Heimatort zum Golfclub Treudelberg sowie für private Trainerstunden zugebilligt haben.

Streit im Hamburger Golfclub: Es gab vertrauliches Schreiben an Beirat

Die aus ihrer Sicht intransparente Verwendung von Vereinsgeldern zur Förderung des Leistungssports nahmen die acht Mitglieder zum Anlass, im November 2023 ein vertrauliches Schreiben an den Beirat zu schicken. Dieser sollte, so die Anregung, die oben erwähnten Vorkommnisse prüfen und gegebenenfalls vereinsinterne Maßnahmen einleiten.

Auf dem Golfplatz Treudelberg wird seit Wochen hinter vorgehaltener Hand über den Streit im Vorstand getuschelt.
Auf dem Golfplatz Treudelberg wird seit Wochen hinter vorgehaltener Hand über den Streit im Vorstand getuschelt. © Klaus Bodig

Außerdem baten sie darum, ein Gremium zu etablieren, das künftig über die Förderung von Spielern entscheide und diese dokumentiere – das sei insbesondere mit Blick auf die Gemeinnützigkeit des Vereins wichtig.

Golfclub Treudelberg: Vorstandmitglied wandte sich an Landgericht

Doch so vertraulich das Schreiben auch sein sollte – es wurde an einige Mitglieder außerhalb des Vorstands weitergeleitet – und sorgte auf dem Golfplatz erst recht für Gerede. Nachdem Schmidt die Verfasser des Schreibens vergeblich aufgefordert hatte, die Äußerungen nicht weiterzuverbreiten, wandte er sich kurz vor Weihnachten an das Landgericht Hamburg. Dieses sollte den acht Beklagten eine „ansehensbeeinträchtigende Äußerung“ über ihn untersagen.

Bei der Verhandlung am 10. Januar wurde die Klage abgewiesen. Dem habe keine Prüfung der vorgetragenen Beanstandungen zugrunde gelegen, betonte das Gericht, sondern der Grundsatz, dass eine Ehrschutzklage nicht dazu genutzt werden dürfe, auf ein vereinsinternes und satzungsgemäßes Verfahren zur Überprüfung dieser Beanstandungen Einfluss zu nehmen: Sowohl der Vorstand als auch einzelne Mitglieder könnten den Beirat zur Klärung von Unstimmigkeiten einschalten.

Streit im Golfclub – Landgericht Hamburg wies die Klage im Januar ab

Der Richter betonte in dem Urteil, das dem Abendblatt vorliegt, bei den Äußerungen der acht Beklagten habe es sich nicht um „Schmähungen oder bewusst unwahren Vortrag“ gehandelt. Es sei ihnen vielmehr um eine kritische Auseinandersetzung in der Sache gegangen. Ihre Vorwürfe seien nicht aus der Luft gegriffen, sondern knüpften vielmehr an „reale Begebenheiten an, die der Kläger auch nicht in Abrede stellt“.

Tatsächlich habe Schmidt weder die Geldaufteilung bei der Auslandsreise noch den Vertragsschluss über die Kostenerstattung mit dem Spieler bestritten, so der Richter. Er habe jedoch geltend gemacht, dass es sich bei den Geldsummen auf der Reise um Vereinsvermögen gehandelt habe. Und dass außerdem „die Höhe der Kostenerstattung für den Spieler weit übertrieben“ sei.

Golfclub: Karibik-Reise – Vorstandsmitglied rechtfertigt Bargeldtransfer

Im Februar, also nicht lange nach Verkündung des Urteils, wandte sich Schmidt in einer Mail an „liebe Freunde und langjährige Mitstreiter“. Er bat diese um Unterstützung und wies die ihm unterstellten Vorwürfe zurück. Außerdem erwähnte er die Namen der acht Vereinsmitglieder, die den Beirat angeschrieben hatten.

In Kopie bekamen die „lieben Freunde und Mitstreiter“ eine Mail, die Schmidt an die „lieben Vorstandskollegen“ schickte (beide liegen dem Abendblatt vor). Darin rechtfertigte er den Bargeldtransfer bei der Karibik-Mannschaftsreise mit der Aussage, dass der Club Flüge, Bus- und Apartmentmiete „großteils übernommen“ habe. In der Dominikanischen Republik seien aber diverse Kosten für 16 Personen und zwölf Tage bar zu bezahlen gewesen.

Er habe daher einen von ihm geschätzten notwendigen Barbetrag aus der Reisekasse mitgenommen und aufgeteilt: Etwa 9000 Euro habe er genommen, drei der Spieler „ihre eigenen 950 Euro“.

Hamburger Golfclub: Kosten werden nur gegen Belege erstattet

Die Behauptung, einem Spieler einen fünfstelligen Eurobetrag pro Jahr als Kostenerstattung für Fahrten von seinem Heimatort nach Hamburg und für Trainingsstunden unterschrieben zu haben, sei ebenfalls „unrichtig“, schrieb er. Diverse Spieler und Spielerinnen bekämen Kosten erstattet – aber nicht, um aus ihrem Heimatort zum Golfclub Treudelberg zu fahren.

Zudem würden Kosten nur gegen Belege erstattet, die der Schatzmeister zu prüfen habe. Die Zusicherung für die Kostenübernahme habe er privat getätigt, schrieb Schmidt. „Weder die private Vereinbarung für 2021 noch die Erstattungen an die Spieler sind in irgendeiner Weise schädlich oder widersprechen der Satzung.“

Wer wird künftig auf dem Golfplatz Treudelberg spielen? Die Betreibergesellschaft hat dem dort ansässigen Verein gekündigt.
Wer wird künftig auf dem Golfplatz Treudelberg spielen? Die Betreibergesellschaft hat dem dort ansässigen Verein gekündigt. © Klaus Bodig

Treudelberg: Golfclub-Präsident tritt wegen fehlenden Vertrauens zurück

Dem Schreiben der „alteingesessenen Mitglieder“ zufolge hängte Schmidt der Mail an seine „lieben Freunde und Mitstreiter“ auch vorstandsinterne E-Mails und WhatsApp-Screenshots an. Daraufhin sei Schatzmeister und Vizepräsident Oliver Lindloff mit sofortiger Wirkung zurückgetreten – wenig später dann Präsident Uwe von Böhl „wegen fehlenden Vertrauens innerhalb des Vorstands“.

Fragen dazu beantworteten die beiden Zurückgetretenen nicht. Auch Paul Schmidt reagierte nicht auf Anfragen des Abendblatts – ebenso wenig wie die beiden anderen Mitglieder des aktuell dezimierten Vorstands.

Golfclub Treudelberg: Was geschieht nach der Mitgliederversammlung?

Die Gruppe, die im November das Schreiben an den Beirat verfasst hat, hält sich bedeckt. Einer der Unterzeichner, der von 2017 bis 2020 selbst Präsident des Golfclubs war, lehnt eine Äußerung zu dem vereinsinternen Vorgang nach Rücksprache mit den anderen ab – insbesondere im Hinblick auf die anstehende Mitgliederversammlung.

Mehr zum Thema

Wenn diese am 28. April stattfindet, dürfte es erst einmal endgültig vorbei sein mit der Ruhe auf dem Golfplatz. Aber vielleicht kehrt diese im nächsten Jahr wieder ein – ohne den Golf & Country Club Hamburg-Treudelberg e.V. und seinen Vorstand. Denn dass dem Verein gekündigt wurde, muss nicht bedeuten, dass dessen Mitglieder dort nicht mehr spielen dürfen. Nach Abendblatt-Informationen hat jedes Mitglied mit der Betreibergesellschaft auch einen Nutzungsvertrag für die Anlage geschlossen – und könnte somit weiterhin dort Golf spielen.