Hamburg. Könnte es bei Notfällen in Hamburg bald knapp werden? Der Falck Rettungsdienst warnt bereits vor einem Kollaps.

Die Notfallversorgung in Hamburg gerät weiter unter Druck. Jetzt schlägt die Falck Rettungsdienst GmbH Alarm und warnt vor einem „Kollaps“. Neun Rettungswagen (RTW) von Falck würden künftig fehlen, hieß es. Grund dafür seien die Folgen der Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (HmbRDG) und Behördenentscheidungen. „Die Tätigkeit von Falck in der Hamburger Notfallrettung soll nach dem Willen der Innenbehörde im November 2023 enden“, sagte Falck-Chef Klaus Runggaldier am Donnerstag.

Neun Rettungswagen fehlen bald: Unternehmen Falck sieht sich benachteiligt

Der Senat der Stadt Hamburg hatte 2019 einen Gesetzentwurf zur Regelung des Rettungsdienstes vorgelegt. Er begründete die Neufassung damit, dass das Hamburgische Rettungsdienstgesetz von 1992 nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Rettungsdienst entspräche. Mit dem neuen Gesetz wurden notwen­dige Anpassungen vorgenommen.

Nun kann sich die Behörde dafür entscheiden, die Notfallrettung neben der Feuerwehr nur von Organisationen oder Unternehmen durchführen zu lassen, die gemeinnützig sind und denen die Behörde selbst eine Zustimmung zur Mitwirkung im Katastrophenschutz ausgestellt hat. Das Unternehmen Falck sieht sich benachteiligt und erklärt das so: „Gemeinnützig ist Falck, allerdings wird Falck trotz mehr­facher Anträge und nachgewiesener Leistungsfähigkeit eine solche Anerkennung als Katastrophenschutzorganisation seitens der Behörde verweigert.“ Die Stadt habe dies damit begründet, weil es „aus haushälterischer Sicht im Rahmen bestehender Haushaltsmittel abgelehnt werden müsse“.

Ohne Zustimmung der Stadt kann Falck die Rettungswagen nicht mehr betreiben

Der Rettungsdienst argumentiert demgegenüber, dass er überhaupt keine Förderung aus Haushaltsmitteln beantragt habe und auf Haushaltsmittel zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verzichten würde. Runggaldier: „Wir sind beispielsweise an unseren Standorten in Sachsen und Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren mit eigenen Einheiten in den Katastrophenschutz eingebunden. Auch für Hamburg stehen unsere Einheiten bereit, aber sie sind politisch offensichtlich nicht gewollt.“ Ohne Zustimmung der Stadt zur Mitwirkung im Katastrophenschutz werde Falck die Chance genommen, die neun Rettungswagen über den November 2023 hinaus zu betreiben.

Was das Hamburger Verwaltungsgericht im Jahr 2021 in diesem Fall entschieden hat

Hintergrund: Das Hamburger Landesrecht sieht beim Rettungsdienst ein Wahlrecht zwischen einem regulären Vergabeverfahren und der sogenannten Bereichsausnahme vor. Dadurch kann der Kreis der Leistungserbringer nicht nur auf gemeinnützige Organisationen beschränkt werden, sondern auch auf solche, die darüber hinaus über eine Anerkennung für die Mitwirkung im Hamburgischen Katastrophenschutz verfügen.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg hatte 2021 festgestellt, dass die in Hamburg vorge­sehene zusätzliche Beschränkung für Mitwirkende im Rettungsdienst auf anerkannt gemeinnützige Organisationen, die im Katastrophenschutz tätig sind, zulässig ist (Az. 14 K 3698/20). Eine entsprechende Klage wurde zurückgewiesen. Falck ist in Hamburg mit neun RTW an sieben Rettungswachen in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden.