Hamburg. Am 29. Januar tritt für Eilbek eine Soziale Erhaltungsverordnung in Kraft. Dies ändert sich für Immobilienbesitzer.

In Eilbek gilt von Mittwoch (29. Januar) an ein besonderer Schutz für Mieter. An diesem Tag tritt die Soziale Erhaltungsverordung in Kraft. Hamburger sollen so vor Mietsteigerungen durch zum Beispiel Luxusmodernisierungen geschützt werden. Zudem wird Eigentümern die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert, und spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude sollen verhindert werden.

"So wirkt die Soziale Erhaltungsverordnung den Verdrängungseffekten entgegen und dämmt weitere Verluste von noch verbliebenem, günstigem Wohnraum ein", heißt es von der Grünen-Bürgerschaftsfraktion. Ferner sei die Verordnung die einzige im Baugesetzbuch vorgesehen Möglichkeit, um Immobilienspekulationen entgegenzuwirken.

In inzwischen 13 Quartieren gilt die soziale Erhaltungsverordnung bereits, vor allem im Bezirk Mitte, aber auch in den klassischen Altbauvierteln von Altona und Eimsbüttel.

233.000 Hamburger profitieren von Verordnung

Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, sagt: „Nachdem schon die westliche innere Stadt unter Schutz gestellt wurde, geraten nun die bisher eher unscheinbaren Stadtteile Eilbek, Barmbek und Hamm in den Fokus von Spekulanten. Mit der jetzt vorgestellten 13. Verordnung können wir weitere 21.500 Menschen und damit insgesamt rund 233.000 Menschen vor Verdrängung schützen."

Auch andere Hamburger sollen künftig geschützt werden. Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) sagte bei der Vorstellung der Verordnung am Dienstag: „Hamburg soll eine Stadt für alle bleiben.“ So kündigt Rot-Grün entsprechende Maßnahmen auch in Barmbek, Hamm und Horn an. "Für redliche Vermieterinnen und Vermieter ist die Verordnung kein Grund zur Sorge. Der Entmietung ganzer Wohnhäuser zur Schaffung teurer Luxuseigentumswohnungen, wie aktuell in der Eiffestraße, muss sich die Politik jedoch entschieden entgegenstellen", betont der Duge.

So soll an der Eiffestraße ein Mehrfamilienhaus abgerissen werden, damit neue, teure Wohnungen gebaut werden können. Mit der Sozialen Erhaltungsverordung wäre dies für Investoren nicht so einfach möglich. Mit dem Erlass unterliegen diverse Baumaßnahmen einer zusätzlichen Genehmigungspflicht:

  • Abriss von Wohngebäuden und -gebäudeteilen
  • Umbau- und Modernisierungen in Wohnungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können
  • Nutzungsänderung von Mietwohnungen in Gewerberäume (Büros)
  • Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Linke: Erhaltungsverordnung kommt zu spät

Nach Ansicht der Linken-Fraktion kommt die Verordnung zu spät. "Seit Jahren wurden in Eilbek bereits viele Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt", klagt die stadtentwicklungspolitische Sprecherin Heike Sudmann.

Dass es auch anders gehe, zeige Berlin, wo die Zahl der Gebiete mit Sozialer Erhaltungsverordnung in den vergangenen fünf Jahren von 22 auf 57 gestiegen ist. Sudmann: "Mehr als 870.000 Bürgerinnen und Bürger sind dort geschützt. Hamburg hat im gleichen Zeitraum nur um sechs Gebiete auf 13 und damit auf 233.000 geschützte Bürgerinnen und Bürger zugelegt."

91 Prozent der Menschen in Eilbek wohnen zur Miete

Laut einer repräsentativen Erhebung wohnen in Eilbek 91 Prozent der Bevölkerung zur Miete. Mehr als die Hälfte der Mieter muss mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für die Wohnkosten aufbringen, über ein Viertel sogar mehr als 40 Prozent.

Die Angebotspreise bei Neuvermietung im frei finanzierten und Neubaubereich stiegen seit 2009 um mehr als 30 Prozent von 9,70 Euro pro Quadratmeter auf knapp 13 Euro. Viele Mieter könnten sich eine weitere Aufwertung nicht leisten.