Wandsbek. Bezirksämtern fehlt das Personal für gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen. Ein unhaltbarer Zustand kritisieren Politiker.

Das Bezirksamt Wandsbek kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Überwachung von Einrichtungen für betreutes Wohnen nicht nach. Nach § 30 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (HmbWBG) müssten die 103 Wohneinrichtungen in Wandsbek „regelhaft einmal jährlich“ kontrolliert werden. In seiner Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion gab das Bezirksamt an, nur 28 Einrichtungen überprüft zu haben. In den anderen Bezirken sehe es ähnlich aus, hieß es von Seiten des Sozialverbandes Deutschland (SoVD).

„Das ist ein unhaltbarer Zustand,“ sagte Julian Georg, Vorsitzender der Wandsbeker Linksfraktion. „Es hat einen guten Grund, warum die jährliche Regelprüfung gesetzlich festgeschrieben ist, es geht um die Sicherung der Betreuungsqualität älterer, behinderter und anderer auf Betreuung angewiesener Menschen.“ Georg sprach von „falscher Politik, die personelle Unterbesetzung und fehlende Infrastruktur zur Folge“ habe und forderte umgehende Abhilfe. Ähnlich äußerte sich die sozialpolitische Sprecherin der Wandsbeker CDU-Fraktion, Claudia Folkers.

Hamburg hat etwa 1000 Pflegeeinrichtungen

Der SoVD-Vorsitzende Klaus Wicher wies darauf hin, dass nur etwa ein Drittel der pflegebedürftigen Menschen stationär in Wohneinrichtungen versorgt würden. Die anderen zwei Drittel versorgten ambulante Pflegedienste, die „praktisch überhaupt nicht geprüft“ würden. „Das macht weder Sinn noch ist es verhältnismäßig“, sagte Wicher.

Auch er führte die Misere auf die Personalsituation der Ämter zurück. Laut CDU werde die geplante Zentralisierung der Pflegeaufsicht keinerlei Abhilfe bringen, wenn das Personal nicht erheblich aufgestockt werde. Das aber ist nicht vorgesehen. Hamburg hat etwa 1000 Pflegeeinrichtungen, davon sind 361 ambulante Pflegedienste.

Das Wandsbeker Bezirksamt hatte in seiner Antwort erklärt, nur 5,14 Vollzeitstellen für die Arbeit zur Verfügung zu haben und die Prüfergebnisse händisch dokumentieren zu müssen. Es fehle eine geeignete Software für die Beamten. Außerdem liegen im fraglichen Bereich seit 2010 sogenannte Überlastungsanzeigen vor, in denen Mitarbeiter oder gleich ganze Abteilungen ihren Vorgesetzten anzeigen, dass sie ihre Arbeit nicht mehr schaffen.

2013 wurden 126 Mängel festgestellt

Dennoch wurden 2013 insgesamt 126 Mängel festgestellt, 2014 waren es 136 in den Kategorien Personal- und Qualitätsmanagement, Betreuung Gesundheit, Ernährung und Hygiene sowie ärztliche und gesundheitliche Versorgung. In insgesamt sechs Fällen erteilte das Amt Weisungen zur Abhilfe von Mängeln, in zwei Fällen erließ es bis zur Behebung der Mängel einen Aufnahmestopp für neue Bewohner.

Die staatliche Wohn- und Pflegeaufsicht kann von Wohn- und Pflege-Einrichtungen die sofortige Abhilfe festgestellter Mängel verlangen und sogar eine Schließung von Einrichtungen verfügen. Neben dieser Qualitätssicherungsfunktion sollen die Prüfungen dem Verbraucher auch Kriterien für die Auswahl von Heim oder Pflegedienst sein.

Laut Bezirksamt kann der eigentliche Personalbedarf derzeit gar nicht ermittelt werden: Es fehle ein „Personalbemessungsinstrument“. Die Sozialbehörde will dazu 2017 eine „Evaluation“ vorlegen.