Farmsen-Berne. Eine Bürgerinitiative hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Thomas Ritzenhoff erhoben. Das sind die Vorwürfe.
Die Bürgerinitiative „Beim Fahrenland 42-46“ hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Wandsbeker Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff (SPD) erhoben. Ritzenhoff habe bei der Genehmigung des Bramfelder Bauvorhabens mit der Adresse aus dem Namen der Initiative die Manipulation eines Artenschutzgutachtens zugelassen, eine rechtswidrige Fällgenehmigung erteilt, unzulässigerweise Ausnahmen vom geltenden Baurecht genehmigen lassen und Auskunftsersuchen behindert.
Ritzenhoff äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Auch die Finanzbehörde, als Aufsichtsbehörde der Bezirke Adressat der Beschwerde, bestätigte lediglich deren Eingang. Sollte der Angriff gegen den Bezirkschef durchdringen, könnte er suspendiert werden.
Es geht um ein Grundstück, Vögel und Fledermäuse
Der Streit geht um ein rund 5.465 Quadratmeter großes Grundstück, das mit nur zwei kleinen Häuschen bebaut gut 25 Jahre verwilderte. Bäume wuchsen, Käfer kamen, Igel zogen ein und – so die Nachbarn um Sabine und Elmar Thiel, naturgeschützte Fledermäuse und seltene Vögel wie Grünspechte und Goldhähnchen.
2014 kaufte Projektentwickler Deniz Karaday das Areal, um es leer zu räumen und üppig zu bebauen. Neun Häuser mit 15 Wohneinheiten in drei Reihen beantragte er Ende 2014 beim Bezirksamt Wandsbek. Und eine Fällgenehmigung für die Bäume. Dafür musste er ein Artenschutzgutachten liefern, um nachzuweisen, dass der Bau keine geschützten Tiere vertreiben werde. An diesem Gutachten scheiden sich die Geister.
Ein Eilantrag gegen die Bauten scheiterte
Es umfasste lediglich zwei Seiten, wie die Thiels nach Akteneinsicht im Bezirksamt am 7. Januar 2015 feststellten. Sie reichten Fachaufsichtsbeschwerde bei der Umweltbehörde ein und bekamen Recht. Die Behörde bescheinigte die Mangelhaftigkeit des Papiers und wies das Bezirksamt am 8. und 13. Januar an, die Fällgenehmigung nicht zu erteilen und ein Nachgutachten von einem der Behörde bekannten Experten erstellen zu lassen.
Stattdessen sei das alte Gutachten nachgebessert worden, stellten die Thiels nach einer schwer erkämpften Akteneinsicht bei der Umweltbehörde im März fest. Ihren Ermittlungen zufolge lieferte der Gutachter am 18 Januar seine Korrekturen, am 19. Januar gab das Bezirksamt die Baugenehmigung raus, womit die Fällgenehmigung wirksam wurde. Am 20. Januar dann räumten Karaday und sein Partner das Grundstück ab.
„Ein abgekartetes Spiel“, sagt Sabine Thiel. Unmittelbar vor der Fällung seien noch Mitarbeiter von Bezirksamt und Umweltbehörde über das Grundstück gehuscht und hätten mit Taschenlampen nach Fledermaushöhlen gesucht. Später sei der Gutachter angewiesen worden, sein Papier noch rückwirkend nachzubessern.
Den ihrer Meinung nach um eine Reihe (drei Häuser) zu groß geratenen Bau konnten die Thiels nicht verhindern: Ihr Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht scheiterte. Mittlerweile stehen die neun Häuser vor der Bezugsfertigkeit. Und die Thiels suchen eine neue Bleibe.