Hamburg. Über die Nachnutzung des Gebäudes ist noch nicht entschieden. Erwogen wird unter anderem die Unterbringung von Flüchtlingen.
Der SPD-Fraktionschef Andreas Dressel hat seine Vermittlungsbemühungen eingestellt. Auch das Bürgerbegehren „Schule Berne muss bleiben“ findet nicht statt. Damit muss die denkmalgeschützte Grundschule in der Berner Siedlung zum neuen Schuljahr 2016 schließen. Über die Nachnutzung des Gebäudes ist noch nicht entschieden. Erwogen wird unter anderem die Unterbringung von Flüchtlingen.
„Es tut mir sehr leid, aber es ist nicht gelungen, die Schulbehörde von der Erhaltenswürdigkeit des Schulstandorts Lienaustraße zu überzeugen“, sagte Dressel. Die hohen Kosten für die Behebung des Sanierungsstaus in dem Fritz-Schumacher-Bau aus den 1930er-Jahren seien für die Behörde „nicht darstellbar“ gewesen. Die behördlichen Kostenschätzungen hatten zwischen 2,7 und 5,5 Millionen Euro geschwankt. Statt die seit gut zehn Jahren fällige Snierung anzugehen, hat die Behörde Pavillons für den Unterricht aufstellen lassen.
Warum ausgerechnet staatliche Stellen meinen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Denkmalerhalt nicht nachkommen zu müssen, konnte Dressel nicht beantworten. Das geltende Denkmalschutzgesetz hat die Hamburgische Bürgerschaft erst 2013 verabschiedet. Es sieht vor, dass die Stadt die Denkmalpflege beispielhaft betreibt, um so private Denkmaleigentümer vom Wert und der Erhaltenswürdigkeit historischer Gebäude zu überzeugen.
Die Initiative reagierte mit Enttäuschung auf die gescheiterten Vermittlungsbemühungen. Man lasse jetzt prüfen, ob es juristische Mittel gebe, die die Schulschließung verhindern könnten, hieß es. Vor wenigen Wochen erst war die Initiative vom Bezirk für ihr beispielhaftes bürgerliches Engagement ausgezeichnet worden.
Die Bezirksversammlung Wandsbek schloss sich einstimmig dem Bürgerbegehren an und forderte den Erhalt der Schule. In Berne seien wegen der demografischen Entwicklung steigende Schülerzahlen zu erwarten, eine Schließung des Standorts sei wirtschaftlich nicht sinnvoll. Damit übernahm sie die Forderungen des Bürgerbegehrens, womit es juristisch als „erledigt“ zu betrachten ist: Es findet darum nicht mehr statt.