Hamburg. Der 33-jähriger Fahrer raste durch Wandsbek und krachte gegen ein Auto. Ein Mann Starb. Das Gericht verkündete am Montag das Urteil.

Zweieinhalb Jahre nach einem Verkehrsunglück mit einem Toten und mehreren Verletzten ist der 33-jährige Unfallverursacher zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Wegen der langen Zeit zwischen dem Unfall und dem Urteil sowie durch das Geständnis des Angeklagten seien davon vier Monate abzuziehen, teilte der Richter am Montag im Amtsgericht Hamburg-Wandsbek mit.

Im November 2012 war der 33-Jährige mit drei Freunden bei extrem lauter Musik mit Tempo 90 durch den Hamburger Stadtteil Wandsbek gerast und ungebremst in ein anderes Auto geprallt. Dass er in dieser Nacht mehrfach Verkehrsregel missachtete und den Unfallort einfach verlassen habe, gestand der Mann bereits zu Prozessbeginn.

Ohne sich um die Verletzten zu kümmern, war er vom Unfallort geflüchtet. Der 53-jährige Fahrer des entgegenkommenden Wagens starb zwei Stunden nach dem Unfall, seine 27-jährige Ehefrau und ein Beifahrer wurden teilweise schwer verletzt. „Ich bin eigentlich kein Raser, ich bin noch nie zu schnell gefahren“, sagte der Angeklagte. Er habe den Unfall einfach nicht verhindern können.

Die vier Männer waren nach einem Barbesuch auf der Reeperbahn mit dem Auto auf dem Heimweg gewesen. „Alle waren ziemlich aufgedreht, ich war vom Fahren allgemein abgelenkt“, bezeugte der 33-Jährige mit leiser Stimme. Dabei hatte er mindestens eine rote Ampel übersehen. Der Fahrer hatte an dem Abend keinen Alkohol oder Drogen zu sich genommen.

Erst nach wenigen Minuten hätten sie realisiert, dass es auf der Kreuzung zu einem Unfall gekommen war. Der Fahrer war jedoch zunächst nur von einem Blechschaden ausgegangen. Im Schock sei er zu Fuß in eine Seitengasse geflüchtet und später mit einem Taxi zu seiner Wohnung gefahren. Erst am nächsten Tag stellte er sich der Polizei, dort informierten ihn die Beamten über den Tod des anderen Fahrers.

Der 33-Jährige hatte im Vorfeld des Prozesses der Ehefrau des Verstorbenen einen Brief geschrieben, in dem er sie mehrfach um Verzeihung bat. „Ich kann den Unfall nicht rückgängig machen, aber es tut mir einfach leid“, betonte der Mann wiederholt im Prozess.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine eineinhalbjährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung für den vorbestraften Mann gefordert. „Das Verhalten liegt an der Grenze zum billigenden Inkaufnehmen, dass etwas passiert“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Die Verteidigung hatte auf ein Bewährungsjahr plädiert.

„Es ist schon ziemlich rücksichtslos bei Nacht mit diesem Tempo entlangzufahren“, sagte der Richter in seiner Urteilsverkündung. Dass es Verletzte gab, hätte der Mann zu dem Zeitpunkt des Unfalls reflektieren können. „Das ist schon heftig.“

Ein 30-jähriger Beifahrer wurde in der Anklage ebenfalls belastet, weil er sich nicht um die Verletzten in dem entgegenkommenden Wagen gekümmert haben. (dpa)